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Recht, Tipps

Winterreifenpflicht: ÖAMTC rät zu Vorsicht bei Fahrten ins Ausland und bei Mietfahrzeugen

© ÖAMTC
© ÖAMTC

Wien. Seit 1. November gilt in Österreich die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Aber auch wer eine Fahrt ins benachbarte Ausland plant, sollte sich vorab genau über die entsprechenden Bestimmungen informieren, warnt der ÖAMTC.

„In einigen Ländern wie Italien und Ungarn gibt es von Österreich abweichende Bestimmungen“, so ÖAMTC-Reiseexpertin Cornelia Schwarz.

Da sich die Bestimmungen in den einzelnen Ländern teilweise stark unterscheiden, hat die ÖAMTC-Touristik die wichtigsten Regelungen unserer Nachbarländer zusammengefasst:

* Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik: „In den Wintermonaten gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss also den Witterungsverhältnissen angepasst sein“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. In Deutschland muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein. Die Verwendung von Schneeketten ist in der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist, also die Fahrbahnoberfläche durch die Ketten nicht beschädigt wird. Spikes sind in allen drei Ländern verboten (Ausnahme: Die Strecke über das Kleine Deutsche Eck zwischen Bad Reichenhall und Lofer).

* Schweiz: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs sein und einen Unfall haben, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen. Auch wenn man wegen falscher Bereifung den Verkehr behindert, drohen empfindliche Strafen. Von 1. November bis 30. April sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen oder Autostraßen mit Ausnahme des San Bernardino und St. Gotthard Tunnels.

* Slowenien: Winterreifenpflicht gilt von 15. November bis 15. März, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. „Es ist auch möglich, Sommerreifen mit Schneeketten anstelle von Winterreifen zu verwenden. Für beide Varianten gilt eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern“, so die ÖAMTC-Touristikerin. Spikes sind nicht erlaubt.

* Italien und Ungarn: „Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht. Kurzfristig ist es jedoch möglich, dass Winterreifen durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden“, schildert die ÖAMTC-Touristikerin. Schneeketten sind in beiden Ländern erlaubt, in Italien dürfen von 15. November bis 15. März auch Spikereifen aufgezogen werden.

Vorsichtig sein sollte man bei Mietwagenbuchungen für winterliche Gebiete. „Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um. Es empfiehlt sich daher, sich schon beim Reservieren die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen bestätigen zu lassen“, rät die ÖAMTC-Reiseexpertin abschließend. Wenn das Auto trotz Reservierung nicht mit Winterausrüstung ausgestattet ist, könne die Annahme verweigert werden, so der ÖAMTC.

Link: ÖAMTC

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