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Recht

Budgetdebatte im Parlament: Justizbudget steigt 2012 um 3%, zahlreiche Justizfragen diskutiert

Wien. Die Auseinandersetzung mit dem Budgetentwurf für das Justizressort führte unlängst zu einer umfassenden Parlamentsdebatte über viele wichtige Justizfragen.

Die Verkürzung der Verfahrensdauer, die Höhe der Gerichtsgebühren, die Jugendgerichtsbarkeit, der Strafvollzug, die Bewährungshilfe, der Kinder- und Opferschutz, die Terrorismusbekämpfung und der Fall Kampusch wurden von den Abgeordneten diskutiert.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) brachte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, der auf Verfahrensverkürzungen bei Familienrechtsstreitigkeiten abzielt. Er forderte dazu eine verbesserte Aus- und Fortbildung von Richtern in Obsorge- und Besuchsrechtsangelegenheiten. Dadurch könnten auch Kosten für Expertengutachten reduziert werden, argumentierte Fichtenbauer.

Steigerung des Justizbudgets um 3%

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) sah eine erfreuliche Steigerung des Justizbudgets um 3 %. Es seien dafür annähernd 1,2 Mrd. Euro vorgesehen. Zudem bestehe ein beträchtlicher Eigendeckungsgrad des Ressorts. Der Personalstand könne im Wesentlichen gehalten werden.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) verwies darauf, dass die Justiz, wenn man den Bereich des Strafvollzugs ausklammer, mittels Gerichtskosten und Gebühren ein Plus erwirtschafte. Das sei in seinen Augen allerdings fragwürdig, denn die Gebührenzahler würden „mehr zahlen, als sie tatsächlich an Leistung erhalten“, etwa bei Besuchsrechtsanträgen oder bei Sachwaltern, so Steinhauser.

Verein für Bewährungshilfe nicht adäquat budgetiert

Die „unverschämten“ Kopierkosten habe man immerhin halbiert und damit auf Kritik reagiert, so Steinhauser. Der Verein „Neustart“, der Bewährungshilfe anbiete, sei nicht adäquat budgetiert und erfahre eine reale Kürzung, monierte Steinhauser. Er vermisse auch den Budgetposten für den elektronischen Hausarrest. Dieser sei ein gesetzlicher Auftrag und sei daher korrekt zu budgetieren.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sah insgesamt eine positive Budgetentwicklung im Justizbereich, die dem Personalaufwand zugutekomme. Er sprach sich ebenfalls für die Unterstützung des Vereins „Neustart“ aus. Im Jugendstrafvollzug müsse ein Schwerpunkt in der Verbesserung des Strafvollzugs gesetzt werden, um die Rückfallquote zu senken.

Dazu sollte die Wiedereinführung des eigenen Jugendgerichtshof wieder angedacht werden. Zu den derzeit zur Debatte stehenden Gesetzen zähle auch die Terrorismusbekämpfung. Hier werde es Bestimmungen geben, die präziser gehalten seien, als frühere Regelungen. Der in der Anwendung problematische § 278a werde derzeit durch die Juridische Fakultät der Universität Wien begutachtet.

„Hoher Deckungsgrad kein Erfolgsnachweis“

Abgeordneter Ewald Stadler (B) widersprach Abgeordnetem Donnerbauer und meinte, ein hoher Deckungsgrad der Justiz durch Eigeneinnahmen sei kein Erfolgsnachweis. Zentrale Aufgaben des Staates sollte schließlich durch die Steuerleistungen der Bürger bereits abgedeckt sein. Deshalb seien auch jetzt die Kopierkosten noch zu hoch.

Zum Thema Kinderschutz meinte Stadler, die Strafen seien in diesem Bereich zu niedrig, wie sich im Fall eines Richter, der wegen Kinderpornographie verurteilt wurde, sich zeige. Es zeige sich daran, dass man den Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht wirklich ernst nehme.

Suspendierung der Kampusch-Staatsanwälte gefordert

Im Entführungsfall Kampusch verwies Stadler auf Verdachtsmomente, wonach hier ein Kinderschänderring am Werk war. Er sah daher die Justizministerin am Zug und forderte von ihr die Suspendierung jener Staatsanwälte, die nicht ordnungsgemäß ermittelt hatten. Das „Kontrolldefizit“ in diesem Bereich solle durch einen eigenen Kontrollausschuss über die Tätigkeit von Staatsanwälten behoben werden, forderte der Abgeordnete.

Bundesministerin Beatrix Karl meinte zum von Abgeordnetem Stadler angesprochenen Fall eines Richters, dazu laufe ein Disziplinarverfahren. Zum Fall Kampusch kündigte sie an, dass nächste Woche das Ergebnis des Vorhabenberichts der Staatsanwalt Innsbruck vorliegen werde.

Die österreichische Justiz müsse die Unabhängigkeit und Leistbarkeit der Rechtsprechung für alle sicher stellen, das Ansehen der Gerichtsbarkeit und das Vertrauen der Bürger wahren und den Zugang aller zum Recht gewährleisten, so Karl. Ein solches Justizsystem könne aber auch nicht jeweils auf Zuruf tätig werden, betonte Karl. Eine starke Justiz sei ein verlässlicher Stabilitätsfaktor des Staates, brauche dafür aber ausreichende Ressourcen.

Gerichtsgebühren seien grundsätzlich angemessen

Die Gerichtsgebühren seien vom VfGH grundsätzlich als angemessen bewertet worden. Die als zu hoch kritisierten Kopiergebühren erklärten sich aus den erheblichen Kosten und dem Personal- und Sachaufwand, die jede Akteneinsicht mit sich bringe. Der Eigendeckungsgrad der Justiz betrage rund 70 %, ihre Kosten machten damit lediglich 1,75 % der Staatsausgaben aus.

Am vorliegenden Budget zeige sich, dass die Justiz trotz der Ausweitung ihrer Ausgaben zu sparen bereit sei. Die ausgewiesenen höheren Personalkosten beruhten auf einer Umstellung der Verrechnung. Die reale Steigerung, die stattfinde, resultiere vor allem aus der Aufstockungen des Personals zur Korruptionsbekämpfung. Jeder andere Bereich könne nur durch Umschichtungen bedeckt werden, hielt die Justizministerin fest. Das betreffe etwa Kosten für die Prozessbegleitung von Gewaltopfern.

Ihr Ressort trage die Personalkosten für den Verein „Neustart“, stellte Bundesministerin Karl klar. Die Einrichtungen der Bewährungshilfe leisteten sehr gute Arbeit, und sie bemühe sich, dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, etwa Mehreinnahmen aus Gerichtsgebühren, wie es auch heuer gelungen sei.

Eine bindende Finanzierungszusage vor Abschluss des Budgets war aber noch nicht möglich. An Rücklagen konnten rund 51 Mio. Euro angespart werden. Diese würden für die neue Justizanstalt Salzburg und zu Strukturverbesserungsmaßnahmen, etwa im IT-Bereich, und als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben benötigt.

Link: Parlament

 

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