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Steuer, Tipps

Was steuerlich bis Jahresende zu tun ist: Die Tipps von SOT Süd-Ost Treuhand

Gabriele Sprinzl, Martina Heidinger ©SOT

Wien. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SOT Süd-Ost Treuhand erinnert in einer aktuellen Aussendung über die noch zu berücksichtigenden steuerlichen Aspekte vor Jahresende.

Verfasst von den SOT-Partnern Gabriele Sprinzl und Martina Heidinger, beleuchte die Checkliste sämtliche Punkte sowohl von Seiten des Unternehmers als auch des Arbeitnehmers, so SOT.

So erinnert SOT u.a. ihre Klienten daran, dass für Arbeitgeber Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind, wenn es sich um Sachzuwendungen wie z.B. Warengutscheine, Goldmünzen etc. handle. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig, so SOT.

Gleichzeitig warnen die Experten: Wenn die Geschenke an Dienstnehmer über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehen – wie z.B. Bücher, CDs oder Blumen – bestünde Umsatzsteuerpflicht, heißt es in der Checkliste.

Auch die Arbeitnehmer werden daran erinnert, rechtzeitig vor Jahresende alle steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. So z.B. die Werbungskosten, die bis zum 31.12. bezahlt werden müssen, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. SOT ruft hier in Erinnerung, dass hier Fortbildungskosten samt allen damit verbundenen Nebenkosten – wie z.B. Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand – steuerlich geltend gemacht werden können.

Der Inhalt im Überblick

Für Unternehmer

  • Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung
  • Gewinnfreibetrag (GFB)
  • Spenden aus dem Betriebsvermögen
  • Forschungsprämie
  • Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie
  • Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung
  • Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
  • Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2004
  • GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2011 beantragen
  • Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs
  • Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2006 stellen

Für Arbeitgeber & Mitarbeiter

  • Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer
  • Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % Lohnsteuer
  • Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei
  • Mitarbeiterbeteiligung bis 1.460 € steuerfrei
  • Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 € steuerfrei
  • Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) bis 365 € pro Arbeitnehmer steuerfrei
  • Kinderbetreuungskosten: 500 € Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
  • Steuerfreier Werksverkehr „Jobticket“

Für Arbeitnehmer

  • Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2008 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2011
  • Werbungskosten noch vor dem 31.12.2011 bezahlen
  • Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2011 beim Arbeitgeber anregen
  • Arbeitnehmerveranlagung 2006 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2006 beantragen

Für alle Steuerpflichtigen

  • Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2011 bezahlen
  • Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
  • Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
  • Spenden als Sonderausgaben
  • Spenden von Privatstiftungen
  • Außergewöhnliche Belastungen noch 2011 bezahlen
  • Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar
  • Spekulationsverluste realisieren
  • Prämie 2011 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen

Link: SOT

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