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Bildung & Uni, Recht

Aktualisierte 2. Auflage des „Zeller Kommentars zum Arbeitsrecht“ im Verlag Manz

© Manz

Wien. Der „Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht“, so benannt nach der jährlich stattfindenden Tagung in Zell am See, versammelt seit 2006 auf rund 3.000 Seiten alle wesentlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in einem Werk.

Nun ist der Kommentar der Herausgeber Matthias Neumayr und Gert-Peter Reissner in zweiter Auflage erschienen. Er enthält das ganze Spektrum des Arbeitsrechts: das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren, so der Verlag.

19 Autoren kommentieren die wichtigsten 27 Gesetze auf mehr als 3.400 Seiten. Berücksichtigt wurden dabei die tiefgreifenden Novellen der letzten Jahre (u.a. das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, die Gleichbehandlungsnovellen BGBl I 2008/98 und I 2011/7 oder die Arbeitsverfassungsgesetz-Novelle BGBl I 2010/101) auf dem Stand vom 1. September 2011.

Über die Herausgeber

Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs.
Dr. Gert-Peter Reissner ist ao. Univ.-Prof. am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Graz.

Link: Manz

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