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M&A, Recht

Schönherr berät Schwedens Tele2 bei der Übernahme von Silver Server in Österreich

Alexander Popp ©Schönherr

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Schönherr hat den börsenotierten schwedischen Telekomkonzern Tele2 bei der Übernahme des Internet Service Providers Silver Server in Wien beraten.

Schönherr unterstützte Tele2 bei der Due Diligence Prüfung, bei der Erstellung und Verhandlung der Transaktionsdokumentation und bei der Fusionskontrollanmeldung.

„Schönherr hat im Bereich Telekommunikation einen beachtlichen Track Record und eine Menge Industry Know-How aufgebaut. Dieses Fachwissen konnten wir bei dieser Transaktion erfolgreich einsetzen“, so Schönherr-Partner Alexander Popp in einer Aussendung.

Tele2 ist Österreichs größter alternativer Telekom-Komplettanbieter. Das Produktportfolio umfasst Festnetz-Telefonie, Breitband-Internetservices und Datendienste.

Tele2 AB, einer der führenden alternativen Telekommunikationsanbieter Europas, versorgt derzeit 31 Millionen Kunden in 11 Ländern mit Produkten und Dienstleistungen. Tele2 notiert seit 1996 an der OMX Nordic Exchange. 2010 erwirtschaftete die Gruppe einen Umsatz in Höhe von SEK 40,2 Mrd. (ca. 4,58 Mrd. Euro).

Der Internet Service Provider Silver Server mit Sitz in Wien wurde 1994 gegründet. Das Unternehmen beschäftigt rund 75 Mitarbeiter, betreut um die 8.000 Kunden österreichweit und erwirtschaftet 2011 einen Umsatz in Höhe von rund 11,5 Mio.Euro, so die Aussendung.

Die Teams

Das Schönherr M&A Team bestand aus Alexander Popp (Partner), Nidal Karaman (Anwalt) und Stefan Ruech (Associate). Das Due Diligence Team bestand aus Thomas Kulnigg (Anwalt, Finance), Wendelin Ettmayer (Anwalt, Gesellschafts- und Arbeitsrecht), Constantin Benes (Associate, Immobilienrecht), Günther Leissler (Anwalt, öffentliches Recht), Michael Woller (Anwalt, IP) und Christian Schumacher (Partner, IP). Christoph Haid (Anwalt) berät beim Fusionskontrollverfahren.

Die Verkäufer wurden von Peter Winkler (Eisenberger & Herzog) vertreten. Die Durchführung der Transaktion unterliegt der Genehmigung der Bundeswettbewerbsbehörde, über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Link: Schönherr

Link: Eisenberger & Herzog

 

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