Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Britisches Anti-Bestechungsgesetz mit drakonischer Härte eingeführt: 6 Jahre Haft wegen knapp 600 Euro

©ejn
©ejn

London. Gleich die erste Verurteilung in England nach dem neuen „UK Bribery Act“ sorgt für Furore. Am 18. November wurde der erste wegen Bestechung Angeklagte in London zu sechs Jahren Haft verurteilt. Drei Jahre davon wurden mit dem neuen Gesetz begründet.

Bemerkenswert das Strafmaß, wenn man die Höhe des Bestechungsgelds bedenkt: der Angeklagte hatte gerade einmal 500 Britische Pfund (rund 583 Euro) angenommen, so die Kanzlei White & Case.

Der Anklagte ließ einen Strafzettel für zu schnelles Fahren verschwinden und nahm dafür einen Geldbetrag von umgerechnet 583 Euro an. Für Richter Alistair McCreath alles andere als eine Kleinigkeit: Er unterstrich in der Urteilsbegründung, dass es notwendig sei, „vor dieser Art von Straftaten abzuschrecken“, heißt es in einer Aussendung von White & Case.

„Offensichtlich wollen die britischen Gerichte all jenen eine Absage erteilen, die auf eine zahme Umsetzung des UK Bribery Act hoffen. Bei diesem Exempel wird es nicht bleiben, im Gegenteil. Es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch erste Unternehmen angeklagt werden. Und nach dem ersten Urteil sollten diese nicht auf einen glimpflichen Ausgang wetten“, kommentiert Jürgen D. Klengel, Partner für Wirtschaftsstrafrecht bei der internationalen Anwaltssozietät White & Case LLP in Frankfurt.

Unternehmen weitreichend belangbar

Für eine Verurteilung reiche es schon aus, dass ein Unternehmen nach Auffassung der britischen Justiz nicht genügend gegen Korruption vorbeuge. Auch müssen sich die fraglichen Bestechungsfälle gar nicht in Großbritannien selbst ereignen.

Unternehmen mit UK-Geschäft sollen auch für die von ihnen beauftragten Geschäftspartner haften. Dies gelte selbst dann, wenn das beauftragende Unternehmen gar nichts von Bestechungszahlungen des Geschäftspartners wisse, so Klengel.

Aufruf an Compliance-Management

„Deshalb sollten Unternehmen dringend ihre Compliance-Strukturen an die Anforderungen des neuen UK Bribery Act anpassen. Andernfalls droht ihnen und den verantwortlichen Personen erhebliche Reputationsrisiken sowie drakonische Strafen“, so Klengel abschließend.

Link: White & Case LLP

Weitere Meldungen:

  1. Compliance Solutions Day ist am 26. September 2024
  2. Compliance-Messe ECEC 2024 startet am 16. Oktober
  3. LeitnerLaw: Simone Tober wird Director für Wirtschaftsstrafrecht
  4. Sovos will mit „Compliance Cloud“ Pionier sein