Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer Foris AG und vertreten von Rechtsanwalt Alexander Klauser – fünf Sammelklagen gegen den AWD. Es soll Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer angeblichen „systematischen Fehlberatung“ von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Nachdem Gerichte bereits die Einwendungen des AWD gegen die Zulässigkeit von Sammelklagen und gegen prozessuale Fragen abgewiesen haben, wurde nun vom Handelsgericht Wien in der Sammelklage II auch der Einwand des AWD, wonach die Abtretungen der Schadenersatzansprüche der Geschädigten an den VKI unwirksam seien, abgewiesen.
Es wird nun erwartet, dass der AWD diese Entscheidung bis zum Obersten Gerichtshof bekämpfen wird.
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