Wien. Von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 waren Österreichs Autofahrer gesetzlich verpflichtet, auch tagsüber mit Licht unterwegs zu sein. Mittlerweile wurde diese Regelung in Österreich wieder aufgehoben.
Im europäischen Ausland ist das jedoch oft ganz anders. Und die Vorschriften variieren noch dazu stark, so ÖAMTC-Reiseexpertin Cornelia Schwarz. Damit man sich auf der nächsten Urlaubsreise kein Strafmandat einhandelt, hat der ÖAMTC Informationen über die unterschiedlichen Licht-Regelungen zusammengestellt.
„Licht ist Pflicht“ gilt tagsüber in:
- Bosnien und Herzegowina
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Island
- Lettland
- Litauen
- Mazedonien
- Montenegro
- Norwegen
- Polen
- Schweden
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
„In Rumänien, Russland, Ungarn und Italien müssen Autofahrer tagsüber außerhalb der Ortsgebiete das Licht einschalten“, hält die ÖAMTC-Touristikerin fest.
Keine dezidierten Bestimmungen gibt es hingegen in Ländern wie Großbritannien, Irland und Österreich. „Motorradfahrer müssen praktisch in ganz Europa Tag und Nacht und zu jeder Jahreszeit mit Licht unterwegs sein“, stellt Schwarz klar.
In Kroatien und Bulgarien gelten zeitlich begrenzte Regelungen. „In Kroatien müssen Autolenker das Licht unter Tags vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März einschalten. In Bulgarien gilt Licht am Tag hingegen von 1. November bis 1. März“, so die ÖAMTC-Expertin.
In Griechenland sogar verboten
In nahezu allen Ländern Europas ist es – unabhängig von anderen Regelungen – erlaubt, tagsüber mit Abblendlicht unterwegs zu sein. „Einzige Ausnahme ist Griechenland. Dort ist am Tag die Verwendung des Abblendlichts bei ungetrübten Sichtverhältnissen verboten“, schildert die ÖAMTC-Touristikerin. In Deutschland, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz wird das Fahren mit Licht am Tag empfohlen, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.
Seit 1. Februar 2011 müssen alle Fahrzeuge, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, über Tagfahrlicht verfügen. Dabei handelt es sich um spezielle, blendfreie und sparsame Lampen, die automatisch aktiviert werden, wenn man ein Fahrzeug in Betrieb nimmt. Ältere Fahrzeuge müssen nicht umgerüstet werden.
„Alternativ zum Abblendlicht ist die Verwendung dieser Beleuchtung nur in Italien und in den skandinavischen Ländern mit Ausnahme Norwegens offiziell erlaubt“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „In Deutschland wird das Tagfahrlicht als Alternative akzeptiert und in vielen weiteren Ländern toleriert. Ausdrückliche Regelungen gibt es meist nicht.“ Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte im Ausland also mit Abblendlicht fahren – es sei denn, man ist in Griechenland unterwegs.
Ersatzlampen teilweise Pflicht
Neben der Lichtpflicht schreiben einige Länder wie Montenegro und Spanien die Mitnahme eines Sets Ersatzglühbirnen vor. Ausnahmen bei Xenon- oder LED-Leuchten bestehen in Kroatien, Russland und Serbien. In Frankreich, Mazedonien, der Slowakei und Slowenien wird die Mitnahme von Ersatzlampen hingegen nur empfohlen. „Ein Extra-Set Lampen sollte man jedenfalls in alle Länder, in denen tagsüber Lichtpflicht gilt, mitnehmen“, rät die ÖAMTC-Reiseexpertin abschließend.
Link: ÖAMTC