
Wien. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Clemens Jabloner begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossene Regierungsvorlage einer Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012.
Die Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz entspreche einem jahrzehntelangen Wunsch des Gerichtshofes, so eine Aussendung.
Die Regierungsvorlage stelle sicher, dass sich der VwGH in Zukunft auf wichtige Rechtsfragen konzentrieren kann, zugleich aber in jeder Verwaltungssache anrufbar bleibt, heißt es weiter.
Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit werde die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof verkürzen, insgesamt werde das österreichische Rechtsschutzsystem auf den besten europäischen Standard gebracht.
Der Verwaltungsgerichtshof danke den politischen Entscheidungsträgern und insbesondere dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst für den „rechtstechnisch sehr gut gelungenen Entwurf“, so Jabloner wörtlich.
Laut Regierungsentwurf werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt; auch das Bundesamt für Asyl und Migration werde neu aufgestellt. Ein Bundesverwaltungsgericht soll Behörden wie Bundesvergabeamt, Bundesumweltsenat und Datenschutzkommission ersetzen; der Unabhängige Finanzsenat wird ein „Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen“.
Link: VwGH