Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Steuer, Tipps

10 Jahre Spendengütesiegel: Regeln sollen erneut verschärft werden

Wien. Vor 10 Jahren wurde das Österreichische Spendengütesiegel erstmals an Spenden sammelnde Organisationen verliehen. Heute tragen mehr als 200 Organisationen dieses Spendengütesiegel. Die Zulassungsregeln sollen bald erneut verschärft werden; schon jetzt sei man erheblich strenger als das Finanzministerium bei seinen Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden, heißt es.

Franz Neunteufl, Geschäftsführer der Interessensvertretung Österreichischer Gemeinnütziger Vereine (IÖGV): „Die gemeinnützigen Organisationen gehen mit einem guten Beispiel für viele private und staatliche Bereiche voran, deren Integrität zuletzt teilweise erheblich in Frage gestellt wurde.“

60-65 % der Österreicher spenden; diesen Menschen wolle man mit dem Spendengütesiegel eine Orientierungsmöglichkeit bei den über 1000 spendenwerbenden Vereinen bieten, so Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria (FVA).

„Die Arbeit der Spendenorganisationen ist gerade in Zeiten sich verschärfender globaler Krisen wichtig. Das Spendengütesiegel ist der Ausweis dafür, dass bei ihnen alles mit rechten Dingen zugeht und trägt dadurch maßgeblich zur Förderung der Spendenbereitschaft der Österreicher/innen bei“, so eine Stellungnahme von Heinz Hödl von der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz in einer Aussendung.

Das Spendengütesiegel wurde im Jahr 2001 auf Initiative von führenden NPO-Dachverbänden in Kooperation mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) eingeführt. Die KWT vergibt das Spendengütesiegel, dessen Verleihung an strenge Kriterien gebunden ist.

Investieren und Werbung im Fokus

Seit 2009 sind Spenden an bestimmte Organisationen – ab nächstem Jahr auch an Umweltorganisationen, Tierheime und die Freiwillige Feuerwehr – steuerlich absetzbar. Um auf die Liste der „begünstigen Organisationen“ des Finanzministeriums zu kommen, müssen die Organisationen bestimmte, im Einkommensteuergesetz festgelegte formale Kriterien erfüllen, die von beeideten Wirtschaftsprüfern kontrolliert werden. Die Vergabe des Spendengütesiegels sei an die Erfüllung noch strengerer Auflagen geknüpft, heißt es: Die spendenwerbenden Organisationen müssen unter anderem Einblick in ihr internes Kontrollsystem geben, ihre Finanzberichte im Internet offen legen und ihre Werbebotschaften auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen lassen.

Die Anforderungen würden zudem laufend erhöht: Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern gemeinnütziger Organisationen und der KWT evaluiert das Spendengütesiegel jährlich und passt die Prüfkriterien an neue Herausforderungen an. Derzeit sei etwa eine Regelung zur sicheren Veranlagung von Spendengeldern sowie zur Begrenzung der zulässigen Kosten für die Spendenwerbung in Ausarbeitung.

Die KWT hat außerdem begonnen, jedes Jahr fünf nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Prüfer einer Qualitätskontrolle zu unterziehen und darüber in der Arbeitsgruppe Bericht zu erstatten. Klaus Hübner, Präsident der KWT, die das Spendengütesiegel vergibt, betont: „Das Spendengütesiegel stellt sicher, dass die Spenden bei denen ankommen, für die sie gedacht sind. Wir Wirtschaftstreuhänder tragen gern zu dieser Sicherheit bei.“

Link: Österr. Spendengütesiegel

 

Weitere Meldungen:

  1. Steuerbegünstigtes Spenden und Startup-Steuerregeln beschlossen
  2. Edenred: Spenden durch Ukraine-Krieg fast verdoppelt
  3. Die steuerliche Behandlung von Spenden für die Ukraine
  4. Lehrgang digitales Steuerwesen: Big Data, AI, Robotics & Co