Open menu
Steuer

Deloitte: Zusage zur Verlust-Übernahme laut EuGH nicht gesellschaftsteuerpflichtig

©Wikimedia

Luxemburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) korrigiert die österreichische Ansicht in Sachen Verlustabdeckung von Unternehmen: Gibt ein Gesellschafter die Zusage zur Übernahme der Verluste seiner Gesellschaft vor Eintritt der Verluste, ist die Verlustabdeckung nicht gesellschaftsteuerpflichtig, so Deloitte.

Dies hat nun der EUGH entschieden (C-492/10).

In Österreich vertrag der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bisher die Ansicht, dass eine Verlustübernahme nur dann nicht gesellschaftsteuerpflichtig ist, wenn vor Eintritt der Verluste ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde. Eine Zusage der Verlustübernahme ohne Ergebnisabführungsvertrag sei nicht ausreichend.

Link: Deloitte

 

Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren

Täglich gratis in Ihrer Mailbox.

Weitere Meldungen:

  1. EU veröffentlicht Country-by-Country Report-Generator
  2. KPMG ruft im März zum „Final Countdown“ für Pillar II auf
  3. Verfahren am VfGH um 16 Tage verkürzt, Chancen stark gesunken
  4. Steuertipps für Unternehmen: Was unbedingt vor Jahresende passieren muss