Wien. Ab dem Jahr 2012 ändern sich wichtige Kenngrößen in der Sozialversicherung und weiteren Bereichen. So steigt die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung auf monatlich 4230 Euro, so BDO Austria.
Die Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer steigt auf 4935 Euro monatlich; die Geringfügigkeitsgrenze liegt ab 2012 bei 28,89 Euro täglich (bzw. 376,26 Euro monatlich).
Der Unterhaltsabsetzbetrag pro Kind von 29,20 Euro (2. Kind 43,80 Euro) steht nur für jene Monate zu, in denen der volle Unterhalt geleistet wurde.
Der Basiszinssatz sinkt ab 14.12.2011 von 0,88% auf 0,38%. Dadurch verringern sich u.a. auch die Stundungszinsen für Abgabenschulden auf 4,88 Prozent.
Link: BDO Austria