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Corporate Governance Kodex: Intensivere Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Wien. Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Richard Schenz Änderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen. Die geänderten C- und R-Regeln des Kodex gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.

Schwerpunkte dieser Kodexrevision seien die Weiterentwicklung der Diversitätsregel sowie neue Regeln zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums.

Die 2009 eingeführte Empfehlung zur Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten wird zu einer „Comply or Explain-Regel“ hinaufgestuft und sowohl für den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats als auch für die Hauptversammlung vorgesehen.

Weitere Prüfungsausschusssitzung

Für eine Intensivierung der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ist letzterer zusätzlich zu den im Gesetz vorgesehenen Fällen zu einer weiteren Prüfungsausschusssitzung einzuladen.

Dabei soll es auch Gelegenheit geben, dass ein Austausch zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstandes stattfinden kann.

Weitere Änderungen betreffen die Bekämpfung von Korruption und die Beschränkung des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsratsvorsitz.

Richard Schenz zu den Kodexanpassungen: „Mit der Kodexrevision 2012 wurden wichtige Ansatzpunkte zur Stärkung der Effektivität der Aufsichtsratstätigkeit, nämlich Diversität in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und verbesserte Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer, rasch und ausgewogen umgesetzt.“

Link: Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance

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