Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Ministeriums für Konsumentenschutz einen Musterprozess gegen einen Salzburger Vermögensberater, der Konsumenten ein Fremdwährungskreditgeschäft vorgeschlagen haben soll, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären.
Nun hat das Oberlandesgericht Linz entschieden: Der Vermögensberater haftet für den Schaden, der sich im Vergleich mit einem Euro-Abstattungskredit ergibt.
Zwei Konsumenten wollten im Jahr 2002 eine Eigentumswohnung finanzieren. Sie verfügten über Eigenmittel von 62.000 Euro. Ihr Vermögensberater empfahl ihnen die Aufnahme eines Fremdwährungskredites in Höhe von 150.000 Euro und den Abschluss von zwei Tilgungsträgern.
Die Eigenmittel sollten als Einmalerlag in den Wealthmaster Noble von Clerical Medical gesteckt werden. Weiters sollte laufend eine weitere fondsgebundene Lebensversicherung bespart werden.
Aufklärung über Tilgungsträger bemängelt
Die Konsumenten sollen wenig risikobereit gewesen sein, heißt es in einer Aussendung des VKI. Das Risiko von Kursschwankungen im Fremdwährungskredit soll ihnen bewusst gewesen sein. Eine Aufklärung hinsichtlich der Risken einer negativen Entwicklung der risikoreichen Tilgungsträger soll allerdings nicht erfolgt sein, so der VKI.
Der Kredit sollte nach Angabe des Vermögensberaters nach 20 Jahren zurückbezahlt werden können, bei guter Performance auch früher. Darüber hinaus sollten aus den Tilgungsträgern Mittel für die Altersvorsorge übrig bleiben.
Die Konsumenten nahmen laut VKI an, dass die Tilgungsträger eine Mindestrendite von 4,5 Prozent hätten. 2007 erfolgte auf Grund der negativen Entwicklung der Tilgungsträger eine Konvertierung in Euro und eine Umstellung auf einen Abstattungskredit.
OLG Linz folgt dem Erstgericht
Das OLG Linz folgt dem Erstgericht und lastet dem Berater an, dass er den grundsätzlich konservativ und risikofrei orientierten Konsumenten ein „riskantes“ Gesamtfinanzierungskonzept vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er hätte dieses Risiko durch Vorlage einer Modellrechnung zu „reinen Verlustszenarien und nachteiligen Entwicklungen“ erklären müssen, so der VKI.
„Die Finanzkrise hat die Performance von vielen Tilgungsträgern verschlechtert und damit die seinerzeitigen Beratungsfehler bei der Vermittlung von Fremdwährungskreditfinanzierungen an risikoscheue Konsumenten offenbar werden lassen“, sagt Thomas Hirmke, Jurist im Bereich Recht des VKI.
„Es ist erfreulich, dass die Gerichte nunmehr die Berater und zum Teil auch die Banken zur Verantwortung ziehen und zum Schadenersatz verurteilen“, so Hirmke.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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