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Bildung & Uni, Recht

Erstmals Kommentar zum Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) bei Manz erschienen

© Manz

Wien. Mit dem am 1. November 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) wurde zum ersten Mal ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für Zahlungsdienste mit gemeinschaftsweiter Geltung geschaffen.

Das ZaDiG ist ein einheitliches Aufsichtsregime für Zahlungsdienstleister; es hat zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungsdienste und zu mehr Auswahl, Sicherheit und Effizienz für den Verbraucher geführt, so der Verlag Manz. Er widmet dem ZaDiG nun erstmals einen umfassenden Kommentar.

Das rund 700 Seiten starke Werk analysiere die Entwicklung seit Inkrafttreten und stelle die bereits zahlreichen Novellen aus Sicht der Praxis dar, so der Verlag. Zu den Themen gehören:

  • Anwendungsbereich, Zugang, Konzession
  • Informationspflichten, Haftung, Aufsicht
  • Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, Insolvenzbestimmungen

Herausgeber DDr. Arthur Weilinger ist Universitätsprofessor am Institut für Recht der Wirtschaft an der Universität Wien. Das Autorenteam besteht aus Mitarbeitern der Finanzmarktaufsicht, der Oesterreichischen Nationalbank und des Instituts für Recht der Wirtschaft der Universität Wien.

Link: Manz

 

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