Wien. Die oft als überhöht kritisierten Kopiergebühren an den Gerichten sind laut Verfassungsgerichtshof teilweise verfassungswidrig: Wie der VfGH jetzt entschied, darf die Justiz den Verfahrensparteien, die strafgerichtliche Akten mit eigenen Mitteln kopieren, dafür keine Kosten auferlegen.
Bisher müssen für Kopien des Gerichts EUR 1,- pro Seite bezahlt werden, für selbst kopierte bzw. auch per Digitalkamera fotografierte Akten dagegen 50 Cent.
Die Aufhebung tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft. Sollte bis dahin keine Neuregelung erfolgen, entfallen die Gebühren völlig.
Justizministerin Beatrix Karl bereitet derzeit die Senkung der Gebühren für vom Gericht angefertigte Kopien auf 60 Cent pro Seite vor; für selbst angefertigte Kopien sind Gebühren von 30 Cent vorgesehen.
Link: VfGH