Wien. Das eben zu Ende gegangene Jahr 2011 brachte einige gesetzliche Neuerungen für den Verkehrsbereich. Unter anderem das Preistransparenzgesetz, die Spritpreisverordnung, neue Novellen zur Straßenverkehrsordnung und zum Führerscheingesetz, sowie neue Regelungen für Vignette und Pickerl bei Motorrädern.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer fasst zusammen und zieht ein grundsätzlich positives Resümee.
Preistransparenzgesetz: Auf Basis einer ÖAMTC-Forderung wurde der Spritpreisrechner der E-Control eingerichtet. Alle Anbieter von Kraftstoffen sind seit 2011 gesetzlich verpflichtet, ihre aktuellen Preise ohne Verzögerung an eine zentrale Spritpreis-Datenbank zu melden. Unter www.spritpreisrechner.at haben Konsumenten die Möglichkeit zum Preisvergleich.
Spritpreisverordnung: Seit 1. Jänner 2011 dürfen die Spritpreise an allen Tankstellen Österreichs einheitlich nur um 12 Uhr erhöht werden, danach dürfen die Preise bis zu Mittag am nächsten Tag nur noch sinken.
Neue Novelle zur Straßenverkehrsordnung
Im Zuge der mit Ende Mai 2011 in Kraft getretenen 23. Novelle zur Straßenverkehrsordnung kam es zu weiteren verkehrsrechtlichen Neuerungen:
- Die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren wurde durch die Novelle gesetzlich verankert.
- Außerdem kam es zur Einführung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots, das ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr fordert. „Es erweitert den seit Jahrzehnten bestehenden Vertrauensgrundsatz“, erläutert der ÖAMTC-Experte Martin Hoffer.
- Eine weitere Neuerung sind gelbe, am Straßenrand angebrachte Bodenmarkierungen, die künftig als Alternative zu Verkehrszeichen, Halte- und Parkverbote kundmachen dürfen.
- Außerdem wurde ein gemeinsames Verkehrszeichen für nebeneinander liegende Schutzwege und Radfahrüberfahrten eingeführt. Es kann somit ein Verkehrszeichen eingespart werden.
- Durch die Einführung der doppelten Haltelinie dürfen einspurige Fahrzeuge bis zu der weiter vorne liegenden Haltelinie vorfahren, um vor nachfolgenden Autos wegzufahren. Das Risiko, vor allem durch die Lenker rechts abbiegender Fahrzeuge übersehen zu werden, werde somit reduziert, heißt es in einer Aussendung.
- Der Gesetzgeber hat klar gestellt, dass die schon bisher festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer auf der ungeregelten Radfahrerüberfahrt von zehn km/h für die Annäherung gilt.
Längere Führerscheinentzugszeiten
Im Jänner 2011 kamen die Änderungen der 13. Novelle zum Führerscheingesetz zum Tragen. Dabei wurde die Entziehungsdauer des Führerscheins bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich verlängert.
„Bei zahlreichen Delikten wie etwa Drängeln, Geisterfahren oder Überholen trotz schlechter Sicht beträgt die Mindestdauer für die Entziehung der Lenkberechtigung nun mindestens sechs Monate, anstatt bisher drei Monate“, erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder um mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets, bleibt es zwar bei der bisherigen Entzugsdauer. Bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren ist aber zusätzlich zu sechs Wochen Führerscheinkarenz ein spezielles kostenpflichtiges Coaching zu absolvieren.
Link: ÖAMTC