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M&A, Recht

Hengeler Mueller berät Motorenhersteller Deutz bei Joint-Venture in China

Frankfurt/Düsseldorf. Die Anwaltssozietät Hengeler Mueller hat den deutschen Motorenhersteller Deutz AG bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem chinesischen Bau- und Landmaschinenhersteller Shandong Changlin Machinery Group beraten. Das Joint Venture, das unter dem Namen Deutz (Shandong) Engine Co., Ltd. firmieren wird, nimmt Anfang des Jahres 2013 unter der industriellen Führung von Deutz die Produktion von Motoren auf, die für den Einsatz in Industrie-, Baumaschinen- und Landtechnikanwendungen ausgelegt sind. 

An der Deutz (Shandong) Engine Co., Ltd., die in Linyi, in der Provinz Shandong ansässig sein wird, sind die Deutz AG mit 70 Prozent und die Shandong Changlin Machinery Group Co., Ltd. mit einem Anteil von 30 Prozent beteiligt, heißt es in einer Aussendung.

Das Beratungsteam

Das Beratungsteam bei Hengeler Mueller umfasste  die Partner Joachim Rosengarten (Gesellschaftsrecht, Frankfurt) und  Markus Röhrig (Kartellrecht, Düsseldorf) sowie die Associates Changfeng Tu, Ge Jiang (beide Gesellschaftsrecht) und Stefanie Budde (Kartellrecht) (alle Düsseldorf).

Im Rahmen dieses Mandats arbeitete Hengeler Mueller mit der chinesischen Kanzlei Jun He zusammen.

Link: Hengeler Mueller

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