Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde vom Konsumentenschutzministerium (BMASK) beauftragt, österreichische Geschädigte des Kreuzfahrtunglücks der „Costa Concordia“ in Italien bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen.
Der VKI wird die Ansprüche der Geschädigten sammeln und zunächst versuchen, einen außergerichtlichen Ausgleich zu erzielen. Als Ultima Ratio wird die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen geprüft, so der VKI in einer Aussendung.
Die Teilnahme an der Sammelintervention auf www.verbraucherrecht.at ist kostenlos. Die Aktion läuft bis 17. Februar 2012.