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Recht, Tipps

Juristisch empfehlenswerte Auto-Ausrüstung geht über Pannendreieck und Warnweste hinaus, so ÖAMTC

© ÖAMTC

Wien. Laut Gesetz sind Autofahrer in Österreich dazu verpflichtet, eine ausreichende Sicherheitsausstattung mitzuführen. Dazu zählen Pannendreieck, Warnweste für den Fahrer und ein staubdicht verpacktes Verbandzeug zur Wundversorgung. Bei Nichtvorhandensein der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung drohen Strafen von theoretisch bis zu 5.000 Euro.

Ratsam sei jedoch die Mitnahme von Westen für alle Fahrzeuginsassen, einer ÖNORM-geprüfte Autoapotheke, eines Fotoapparats und weiterer im Fall der Fälle nützlicher Utensilien, rät ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Auf EU-Ebene sind die Mitführpflichten sehr unterschiedlich geregelt. Der ÖAMTC fordert deshalb die europaweite Harmonisierung der Mitführpflichten, heißt es in einer Aussendung.

Verpflichtend sollen dabei ein einheitliches Verbandspaket, Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen sowie ein Warndreieck mitgeführt werden. Im Oktober des vergangenen Jahres thematisierte der ÖAMTC bereits die Problematik der uneinheitlichen Mitführpflichten im EU-Parlament in Brüssel.

Die Initiative des ÖAMTC habe von den österreichischen Europaparlamentariern fraktionsübergreifend große Zustimmung erfahren, so ÖAMTC-Jurist Hoffer.

Unterstützung soll die Forderung des ÖAMTC auch beim Dachverband aller Automobilclubs, der FIA und bei mehreren europäischen Partnerclubs bekommen, heißt es. Momentan sollen laut ÖAMTC Vorbereitungen zur Erstellung einer EU-Richtlinie geleistet werden, durch die die Mitführpflichten europaweit einheitlich geregelt werden könnten.

Taschenlampe, Feuerlöscher und persönliche Daten 

Neben der vorgeschriebenen Grundausstattung empfiehlt der ÖAMTC-Experte, das Mitnahmerepertoire um nützliche weitere Utensilien aufzustocken. Eine Taschenlampe könne im Notfall helfen, nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen. „Außerdem kann sie hilfreich für die Suche nach Personen oder herumliegenden Fahrzeugteilen sein“, erklärt Hoffer.

Im Falle eines Fahrzeugbrandes könne ein Feuerlöscher lebensrettend sein. Er empfiehlt außerdem, eine Karte mit wichtigen persönlichen Daten mitzuführen. „Diese Karte kann auch Informationen zu Allergien oder benötigten Medikamenten enthalten und so nachfolgenden Rettungskräften eine bedeutende Hilfe sein“, so Hoffer.

Decken, Rettungskarte und Kamera

Die Mitnahme von Decken sei insbesondere in der kalten Jahreszeit zu empfehlen. Sollte es zu längeren Wartezeiten außerhalb des Fahrzeuges kommen oder wird man eingeschneit, könne sich eine wärmende Decke als äußerst hilfreich erweisen. Kommt es im schlimmsten Fall dazu, dass man das Fahrzeug längere Zeit nicht mehr verlassen kann, sollte immer eine Flasche Wasser griffbereit im Auto zur Verfügung stehen.

Ein weiteres nützliches Sicherheitszubehör sei die vom ÖAMTC initiierte Rettungskarte. Diese enthält wichtige Hinweise über die Fahrzeugkonstruktion. „Rettungskräfte sind so rasch über technische Details des Fahrzeuges informiert und können Verletzte schneller aus Unfallwracks bergen“, erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Eine mitgeführte Kamera könne nach einem Unfall wertvolles Datenmaterial für einen Sachverständigen liefern. Ein Unfallprotokoll erleichtere die Aufnahme wichtiger Daten und würde nachträgliche Streitigkeiten verhindern, erklärt Hoffer abschließend.

Link: ÖAMTC

 

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