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Steuer

Pro und Contra „Liste der Schande“: Druckmittel, PR-Gag oder Verstoß gegen Verfassungsgesetze

Klaus Hübner ©KWT

Wien. Am Wochenende hat die griechische Regierung die Namen der größten Steuersünder Griechenlands in der sogenannten „Liste der Schande“ veröffentlicht. Obwohl diese Aktion international allerhand Zweifel hervorgerufen hat, wurde die Idee in Österreich von Vertretern von SPÖ und Arbeiterkammer (AK) aufgegriffen. Diese fordern nun ebenfalls eine öffentlich zugängliche Liste der Steuersünder in Österreich. Sie begründen ihre Forderung nach einer solchen Veröffentlichung u.a. mit angeblich in der Schweiz geparkten schwarzen Milliardenvermögen, so Medienberichte.

Doch die Zahl der Kritiker an einer derartigen Vorgehensweise steigt. Mögliche Verstöße gegen Verfassungsgesetze, Datenschutz, Steuerrecht u.a. werden in der Diskussion um die Forderung laut.

Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel fordert in einem Artikel der Tageszeitung „Österreich“, dass auch in Österreich die Namen von Steuersündern veröffentlicht werden: „Wenn man jemand auf die Schliche kommt, dann sollte die Person auch namentlich veröffentlicht werden. Das fordere ich vehement“, heißt es dort.

In dem Artikel schätz Tumpel das Volumen der Steuerhinterziehungen in Österreich auf acht bis zehn Milliarden Euro.

Juristen orten Rechtswidrigkeit

Rechtsexperten warnen allerdings davor, dass eine derartige „Liste der Schande“ rechtswidrig sei. So würden etwa laut dem Dekan der Wiener Juristischen Fakultät, Heinz Mayer, Datenschutzgesetz und Menschenrechtskonvention einen Riegel vorschieben.

Klar Stellung bezieht auch Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: „Ein abgewirtschaftetes Land (wie Griechenland, Anm. Red.) kann seine Ansprüche mangels funktionierender Strukturen nicht mehr durchsetzen und greift zu einem PR-Gag, um vom Versagen staatlicher Einrichtungen abzulenken. Das muss sich ein funktionierender Rechtsstaat wirklich nicht zum Vorbild nehmen.“

Effekt der Veröffentlichung hinterfragt

Die von Athen publizierten Steuersünder schulden dem Staat mehr als 30 Milliarden Euro. Dass die Veröffentlichung daran viel ändern werde, glaubt Hübner nicht. „Die meisten Beschuldigten sind entweder längst verurteilt oder nicht greifbare Strohmänner. Sogar die Griechen räumen ein, dass so fast nichts zu holen ist.“ Er verweist darauf, dass der größte Steuersünder die staatliche Eisenbahngesellschaft ist.

Wenn der Staat ihm zustehendes Steuergeld hereinholen wolle, dann brauche es dazu entsprechende Gesetze, eine effizienten Finanzverwaltung mit allen notwendigen Kompetenzen und ein funktionierendes Rechtssystem, meint Hübner.

Außerdem hätten die Politiker in den Augen von Hübner offenbar übersehen, dass es in Österreich eine gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Geheimhaltung von Steuerdaten gebe. Sollte davon abgegangen und der Grundsatz des Datenschutzes außer Acht gelassen werden, ließe sich die Liste der Schande „mit vielen Kuriositäten fast beliebig erweitern“, so Hübner abschließend.

Mittlerweile hat sich auch Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) zu Wort gemeldet: Die „Liste der Schande“ habe keine Priorität und sei rechtlich fragwürdig, so Faymann in einer öffentlichen Stellungnahme.

Link: Kammer der Wirtschaftstreuhänder

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