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Recht

Das neue slowakische Konkursgesetz: Geschäftsführerhaftung greift 4 Jahre rückwirkend

Justizministerin Lucia Zitnanska, Andrej Leontiev ©enwc

Bratislava/Wien. Am 16. Jänner veranstalteten e|n|w|c Rechtsanwälte und das AußenwirtschaftsCenter Bratislava eine Podiumsdiskussion anlässlich des „Austrian Business Circle“ im Hotel Kempinski in Bratislava.

Die slowakische Justizministerin  Lucia Zitnanska informierte gemeinsam mit Andrej Leontiev, Local Partner von e|n|w|c Rechtsanwälte in Bratislava, über das neue slowakische Konkursgesetz, das für heimische Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben könnte.

Durch den Abend führte der Wirtschaftsdelegierte Patrick Sagmeister. Unter den mehr als 120 Gästen waren Repräsentanten sowohl slowakischer als auch österreichischer Unternehmen, wie z.B. BKS Bank, Ernst & Young, Gebrüder Weiss, IB Grant Thornton, Oberbank, Porr, Salesianer Miettex, Schrack Technik, TPA Horwath.

Seit 1.1.2012 in Kraft

Der Großteil der umfassenden Novelle des slowakischen Konkursgesetzes ist seit 1.1.2012 wirksam, einige Änderungen werden aufgrund eines längeren Vorbereitungsbedarfs erst mit 1.1.2013 in Kraft treten.

Diskutiert wurde im Rahmen der Veranstaltung „Neues Konkursrecht – Dialog mit der Justizministerin“ u.a. über die neue Definition der Überschuldung und die damit zusammenhängende Haftung der Geschäftsführung. Da die neue Haftung 4 Jahre rückwirkend greift, können von ihr auch ehemalige österreichische Geschäftsführer betroffen sein, heißt es in einer Aussendung von e|n|w|c.

Link: e|n|w|c

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