Wien. Am Donnerstag steht die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Nationalrates. Die Rechtsanwälte protestieren.
In einem offenen Brief hat sich heute Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), an die Ausschussmitglieder gewandt, um diese noch einmal auf die grundsätzlichen Bedenken der Rechtsanwaltschaft hinzuweisen.
Wolff regt an, anstatt einer neuerlichen Erweiterung der polizeilichen Befugnisse zunächst eine Evaluierung der bereits bestehenden Bestimmungen durchzuführen.
Außerdem sollen die Sicherheitsbehörden per Gesetz dazu verpflichtet werden, unmittelbar nach Wegfall der Gefahr, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über getätigte Überwachungsmaßnahmen nachweislich zu verständigen, fordert der ÖRAK-Präsident.
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