Belgrad. Seit dem 1. Februar 2012 gilt in der Republik Serbien eine neue Zivilprozessordnung (ZPO). Sie legt legt Grundprinzipien fest, die das Maß des gerichtlichen Rechtsschutzes wesentlich beeinflussen und stellt damit eins der wichtigsten Gesetze im Rechtssystem der Republik Serbien dar, berichten die beiden Experten Dorde Novcic und Sasa Vracar aus dem Belgrader Partner-Büro JPM der Sozietät CHSH.
Unter anderem soll die neue ZPO die Gerichtsverfahren rasant beschleunigen – etwa indem Richter im Vorhinein die Verfahrensdauer bekanntgeben muss. Hält er sich nicht daran, drohen Strafen.
Hauptmotive des serbischen Gesetzgebers für die Gesetzesreform waren die Notwendigkeit zur Anpassung an die EU-Gesetzgebung und andererseits die Absicht, allen Teilnehmern am Rechtsleben gleichen und effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen, so Novcic und Vracar.
Die vielleicht wichtigste Änderung für ausländische Investoren sei die Einführung eines verbindlichen Zeitrahmens für die Durchführung des Gerichtsverfahrens. Nun hat der Richter am Anfang des Verfahrens einen Zeitrahmen aufzustellen, in dem das Verfahren abgehandelt werden soll (die vorgesehene Maximaldauer des erstinstanzlichen Verfahrens beträgt zwei Jahre). „Er hat sich auch daran zu halten – anderenfalls droht Disziplinarstrafe“, so die CHSH-Experten.
Anträge am Anfang
„Weiter müssen die Streitparteien nun alle Beweisanträge am Anfang des Verfahrens stellen; (neue) Beweisanträge zu einem späteren Zeitpunkt werden nur dann akzeptiert, wenn die Partei beweisen kann, daß sie den Beweisantrag – ohne eigenes Verschulden – nicht früher stellen konnte. Auch dies sollte die Verfahrensdauer wesentlich verkürzen“, heißt es weiter.
Schließlich führt die neue ZPO bei Vertretung vor Gericht den Anwaltszwang für Streitparteien ein (Ausnahmen: zeichnungsberechtigte Personen oder Angestellter, der die Rechtsanwaltsprüfung bestanden hat). Auch hierdurch sollte das Verfahren effizienter gestaltet und fachliche Beratung der Parteien gewährleistet werden.
Link: CHSH