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Steuer

LeitnerLeitner: Was Österreichs Sparpaket für Unternehmen bedeutet

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Wien/Linz.Das von der Bundesregierung jetzt präsentierte Sparpaket bringt für Unternehmen einige Änderungen. Das Beratungsunternehmen LeitnerLeitner gibt einen ersten Überblick über die aus seiner Sicht in der Praxis wichtigsten Punkte.

Viele Details sind noch unklar, erinnert LeitnerLeitner. 

Bei der Umsatzsteuer werden die Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorsteuerabzug eingeschränkt: Der Vorsteuerabzug bei vermieteten Immobilien steht zukünftig nur dann zu, wenn der Mieter in diesem Bereich auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies betreffe insbesondere Vermietungen an den Hoheitsbereich von Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Universitäten, Feuerwehrzeughäuser), so LeitnerLeitner. Es sei aber auch bei Vermietungen an unecht steuerbefreite Unternehmer (z.B. Banken, Versicherungen, Ärzte, Krankenanstalten) u.a. relevant.

Die Neuregelung gelte voraussichtlich für Miet- und Pachtverhältnisse, die ab 1. Mai 2012 abgeschlossen werden.

Weiters gilt eine Verlängerung der Vorsteuerrückzahlung: Nutzt ein Unternehmer ein Gebäude für umsatzsteuerpflichtige Umsätze, so steht ihm der volle Vorsteuerabzug zu. Wird das Gebäude innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraums für steuerfreie Umsätze genutzt oder die unternehmerische Nutzung beendet, muss der geltend gemachte Vorsteuerabzug zeitanteilig zurückbezahlt werden (Vorsteuerberichtigung). Dieser Vorsteuerberichtigungszeitraum wird von 10 auf 20 Jahre verlängert – voraussichtlich aber nur für künftige Mietverhältnisse ab Mai 2012.

Im Gesundheits- und Sozialbereich wird die bestehende pauschale Beihilfe gem GSBG wird auf Vorsteuerrückerstattung umgestellt (betrifft Sozialversicherungsträger u.a.).

Bei der Forschungsförderung gibt es Änderungen: Derzeit ist die 10%ige Forschungsprämie bei der Auftragsforschung in der Form gedeckelt, dass nur maximal EUR 100.000,00 der in Auftrag gegebenen Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) pro Jahr geltend gemacht werden können. Der Deckel bei den in Auftrag gegebenen Forschungsaufwendungen wird auf EUR 1 Mio angehoben. Bei der Prüfung von Anträgen auf Forschungsprämie soll die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Know-How-Träger eingebunden werden.

Änderungen gibt es auch bei der Mineralölsteuer: So gibt es keine Befreiung mehr für im Ortslinienverkehr eingesetzte Kraftfahrzeuge, keine Rückvergütungen für Schienenfahrzeuge, „Agrardiesel“. Betroffen sind Busunternehmen, Bahnbetreiber (mit Dieselloks) und die Landwirtschaft.

Stark im Blickpunkt der Öffentlichkeit, aber laut Leitner+Leitner „aus heutiger Sicht“ nur von geringer Bedeutung für Unternehmen sind die übrigen Änderungsvorhaben:

  • Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftsgewinnen bei Veräußerung
  • Solidarabgabe bis 2016 (höhere Besteuerung des 13./14. Gehalts und Reduktion des Gewinnfreibetrags)
  • Gruppenbesteuerung/Beschränkung der ausländischen Verlustabschreibung
  • Abgeltungssteuer Schweiz (Besteuerung von Wertpapierdepots und Bankkonten in der Schweiz)
  • Finanztransaktionssteuer
  • Halbierung von Bausparprämie und Zukunftsvorsorge

Viele Details seien allerdings aus heutiger Sicht noch unklar, heißt es in einer Aussendung.

Link: LeitnerLeitner

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