Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Steuer, Tipps

BDO zum Sparpaket: Steuerlücken werden geschlossen, für Steuerpflichtige tickt die Uhr

Karl Bruckner ©BDO Austria
Karl Bruckner ©BDO Austria

Wien. „Schließung von Steuerlücken“ – unter diesem Motto steht das von der Regierung jetzt präsentierte Sparpaket. Bis zum Jahr 2016 soll es ein zusätzliches Steueraufkommen von rund 7,5 Milliarden Euro in die Kassen der Finanzministerin spülen. Dahinter seht keine Reform, sondern Geldbeschaffung, so BDO-Partner Karl Bruckner: „Das Sparpaket ist keine Steuerreform, sondern der primäre Zweck besteht darin, zusätzliches Steueraufkommen zu generieren.“

Den stärksten Eingriff für Private wie Unternehmer „bildet die neue Immobiliengewinnbesteuerung und allenfalls auch die Änderungen bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Immobilien“, sagt Bruckner. Für die Steuerpflichtigen gilt es, die Fristen genau zu beachten. Einige Maßnahmen können nämlich noch jetzt getroffen werden, um die Steuerlast zu mildern, so BDO.

Für die legistische Umsetzung des Sparpakets ist ein recht flotter Fahrplan vorgesehen, erinnert BDO: Ab 20. Februar 2012 sollen die Gesetzesentwürfe in Begutachtung gehen, wobei nur eine sehr kurze Begutachtungsfrist von zwei Wochen vorgesehen ist. Anfang bis spätestens Mitte März soll das gesamte Sparpaket im Ministerrat beschlossen werden.

Nach den parlamentarischen Beratungen ist die Beschlussfassung im Parlament für den 28. März geplant. In Kraft treten wird das Sparpaket mit der Kundmachung im April; wirksam werden die einzelnen Maßnahmen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Neue Immobilien-Steuer

Die Umwidmungsabgabe und Liegenschaftsbesteuerung für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien, ausgenommen Hauptwohnsitze soll schon im nächsten Jahr 350 Mio. Euro für die Staatskasse einbringen; bis zum Jahr 2016 soll das auf 750 Mio. Euro ansteigen. Bisher sind Gewinne aus der Veräußerung privater Liegenschaften als Spekulationsgewinne mit dem vollen Einkommensteuersatz steuerpflichtig, wenn die Liegenschaft innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung veräußert wird, erinnert BDO. Bei Veräußerung nach Ablauf der 10- jährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn bis jetzt steuerfrei.

Ab April werden Gewinne aus der Veräußerung privater Liegenschaften auch außerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist besteuert, und zwar mit einem generellen Steuersatz von 25 Prozent. Dieser Steuersatz soll auch im betrieblichen Bereich gelten. Hauptwohnsitze und Häuslbauer („selbst hergestellte Gebäude“) bleiben von den neuen Bestimmungen dagegen unberührt.

Gleichzeitig gibt BDO Austria aber auch Entwarnung: Bei einem Verkauf nach mehr als 10 Jahren wird die Besteuerung durch einen Inflationsabschlag von jährlich 2,5% (bis zu maximal 50%) abgemildert; so soll verhindert werden, dass die Substanz besteuert wird. Interessensvertreter der Immobilienwirtschaft haben dies bereits öffentlich gefordert.

BDO-Partner Karl Bruckner sieht zwei Handlungsmöglichkeiten als günstig an – je nachdem: „Vorziehen von ohnedies geplanten Verkäufen auf einen Zeitpunkt vor dem 1. April 2012, um der 15%igen bzw 3,5%igen Steuer vom Verkaufspreis zu entgehen.“ Oder aber: Verschieben von spekulationshängigen Immo-Verkäufen auf einen Zeitpunkt nach dem 31. März 2012 – „denn dann wird nur noch mit 25% besteuert statt mit 50%“.

Auf den Zeitpunkt achten

Die neue Rechtslage gilt für Liegenschaften, die nach dem 1. April 2002 angeschafft wurden und nach dem 31. März 2012 veräußert werden. Die Steuer wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung entrichtet.

Aber auch die Veräußerung von vor dem 1. April 2002 erworbenen Liegenschaften („Altvermögen“) bleibt nicht völlig steuerfrei, warnt BDO. Werden beispielsweise in Bauland umgewidmete Liegenschaften veräußert, wird eine Steuer in Höhe von 15% des Verkaufspreises eingehoben. Die Finanz nimmt dabei einfach pauschal einen Wertzuwachs von 60% des Verkaufspreises an und besteuert diesen mit einem Steuersatz von 25%. Ohne Umwidmung bzw. bei Umwidmung vor dem 1.1.1988 beträgt der Steuersatz nur 3,5% des Verkaufspreises.

„Da die Grunderwerbsteuer ebenfalls 3,5% beträgt, kommt es bei >Altvermögen< praktisch zu einer Verdoppelung der derzeitigen Steuerbelastung bei Grundstückstransaktionen“, so BDO. Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird nur der tatsächliche niedrigere Wertzuwachs besteuert.

Die neue Immobiliengewinnsteuer soll wie die Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte eingehoben werden (ab 2013).

Rechenbeispiel Immobilien-Gewinnsteuer (Quelle: BDO):

Ein im Jahr 1990 um 100.000 Euro angeschafftes Ferienhaus (also „Altvermögen“) wird im Herbst 2012 um 170.000 Euro veräußert. Der Mehrerlös (Veräußerungsgewinn) beträgt 70.000 Euro, die Steuerbelastung beträgt 3,5% des Verkaufspreises von 170.000 Euro, das sind 5.950 Euro.

Umsatzsteuer: Selektiv getroffen

Bei Bauvorhaben steht der Vorsteuerabzug im Falle von Geschäftsräumlichkeiten künftig nur mehr zu, wenn der Mieter (Unternehmer oder Körperschaft öffentlichen Rechts) voll vorsteuerabzugsberechtigt ist. Mit dieser Regelung sollen Immobilienausgliederungen von (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten) Versicherungen und Banken, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (zB Gemeinden) sowie auch sonstige Mietkaufmodelle getroffen werden, so die BDO. Das ist u.a. auch bei Ärzten relevant.

Aus Vertrauensschutzgründen soll die Neuregelung in diesem Fall allerdings erst für Miet- und Pachtverhältnisse gültig sein, die ab 1. April 2012 gelten.

Generell wird außerdem der derzeit zehnjährige Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gebäudeinvestitionen im Falle einer Änderung der Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblich waren, auf 20 Jahre verlängert. Die Änderung gilt für Gebäude, die ab 1. April 2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden.

Im Bereich der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs besteht daher eventuell noch Handlungsbedarf, so der BDO-Partner und Wiener Wirtschaftstreuhänder-Präsident Bruckner: „Zum Beispiel durch Abschluss von Mietverträgen vor dem 1. April 2012, um dem 20-jährigen Berichtigungszeitraum zu entgehen.“ Bzw. um bei Vermietung an Körperschaften öffentlichen Rechts oder an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer dem Ausschluss vom Vorsteuerabzug zu entgehen.

Gruppenbesteuerung wird adaptiert

Ein relativ geringes Volumen wird durch Änderungen bei der Gruppenbesteuerung in Bewegung gesetzt – konkret ist die Verlustabschreibung bei Gruppenmitgliedern und ausländischen Betriebsstätten betroffen: Der nach österreichischen Vorschriften umgerechnete ausländische Verlust darf maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden, so BDO. Bisher konnte man auch den nach österreichischen Regeln ermittelten Verlust ansetzen, wenn dieser höher war. Heuer soll das 50 Millionen Euro für die Finanz bringen, im Jahr 2015 dann 75 Millionen.

Landwirte zahlen mehr

Selektiv wirksam ist die Streichung der Mineralölsteuer-Begünstigung bei Bussen, Schienenfahrzeugen und Agrardiesel: Sie setzt heuer 70 Mio. Euro in Bewegung.

Solidarbeitrag trifft Besserverdiener

Jährlich 110 Millionen Euro erhofft sich die Regierung von der neuen gestaffelten Solidarabgabe. Sie ist nach jetzigem Stand bis 2016 befristet und gilt für Angestellte ab einem Jahresverdienst von 184.000 Euro brutto bzw. für Unternehmer ab einem Gewinn von 175.000 €. Dabei gilt:

  • Bis zu einem Brutto-Monatsbezug von 13.280 Euro (oder 185.920 Euro jährlich) werden der 13. und 14. Bezug unverändert mit 6 Prozent besteuert.
  • Bei darüber hinausgehenden Bezügen wird der 13. und 14. Bezug bis zu einer Grenze von 25.781 Euro mit 27% besteuert.
  • Bei darüber hinausgehenden Bezügen bis 42.477 brutto monatlich beträgt die Steuerbelastung 35,75%.
  • Darüber gilt der Spitzensteuersatz von 50%.

Beispielsweise beträgt bei 300.000 Euro Jahresbezug die Mehrbelastung 3.500 Euro, bei 500.000 Euro beträgt sie 11.500 Euro, so BDO.

Parallel dazu soll für einkommensteuerpflichtige Unternehmer der 13%ige Gewinnfreibetrag (GFB) für Gewinne ab 175.000 Euro wie folgt reduziert
werden:

  • Für Gewinne zwischen 175.000 und 350.000 Euro wird der GFB auf 7% reduziert.
  • Für Gewinne zwischen 350.000 und 580.000 Euro wird der GFB auf 4,5% reduziert.
  • Ab 580.000 Euro Gewinn gibt es gar keinen GFB mehr.

Rätsel um die Finanztransaktionssteuer

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie sie als Antwort auf die Finanzkrise seit Jahren von der Politik diskutiert wird, bringt die Steuerpflicht für Verkäufer und Käufer bestimmter Finanzprodukte; eingehoben werden soll die Steuer durch Finanzinstitute, allen voran die Banken. Für heuer und nächstes Jahr hat die Regierung allerdings lediglich Einnahmen in Höhe von null Euro budgetiert; ab 2014 sollen 500 Mio. Euro jährlich hereinkommen.

Man will nämlich auf Brüssel warten: „Bei dieser Maßnahme handelt es sich wohl um den wesentlichen Schwachpunkt auf der Einnahmenseite, da Österreich ohne EU-weite Regelung bei der Finanztransaktionssteuer wohl kaum einen Alleingang wagen wird“, hält BDO fest.

Auf Schatzsuche in der Schweiz

Ein ungewöhnlicher Schritt ist auch die geplante Besteuerung von Kapitalerträgen von österreichischen Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Wertpapierdepots in der Schweiz: sie soll nächstes Jahr eine Milliarde Euro bringen und ab dann jährlich 50 Mio. Euro.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine pauschale Amnestieregelung für in der Schweiz liegendes österreichisches Schwarzgeld nach dem Vorbild des von Deutschland mit der Schweiz bereits im Vorjahr ausverhandelten Abkommen: Zunächst gibt es eine Einmalabgeltung für Steuerverkürzungen der Vergangenheit im Jahr 2013 und dann jährliche KESt-Einhebung durch die Schweizer Banken.

Prämien halbiert

Halbiert werden die Bausparprämie sowie die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge (auf 1,5% bis 4% bzw. 2,75%). Dies betrifft einen großten Teil der Österreicher.

Mehr Kontrolle bei der Forschung

Bei der Prüfung von Anträgen auf Forschungsprämie soll in Hinkunft die Forschungsförderungsgesellschaft FFG als Know-How-Träger eingebunden werden. Dadurch sollen Synergien genutzt und eine höhere Treffsicherheit erreicht werden. Im Gegenzug dafür soll für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2012 beginnen, die bisherige Deckelung von 100.000 Euro bei der Auftragsforschung (ausgelagerte Forschungstätigkeit) auf 1 Mio Euro angehoben werden.

Änderungen bei der Sozialversicherung

BDO erachtet auch noch Änderungen in der Sozialversicherung als für Unternehmer und andere Steuerpflichtige interessant:

  • Beitragsharmonisierung im Pensionsrecht der gewerblichen und bäuerlichen Wirtschaft: Sofortige Anhebung der Beitragssätze auf 18,5% im GSVG (derzeit 17,5%) und BSVG (derzeit 15,5%).
  • Pensionsrecht der gewerblichen Wirtschaft: Keine Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage im GSVG.
  • Gebühr bei arbeitgeberbedingter Beendigung des Dienstverhältnisse (Experience Rating): Durch Bezahlung einer „Manipulationsgebühr“ in Höhe von 110 Euro bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber sollen vor allem positive Effekte in der Beschäftigung (und entsprechende fiskalische Effekte) entstehen, so BDO.
  • Anhebung des Beitragssatzes im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) von 2% auf 5%.
  • Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung um zusätzlich 90 Euro.
  • Die Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung (ALV) soll künftig bis zum Erreichen des für eine Alterspension maßgeblichen Mindestalters gelten.
  • Anhebung der ALV-Höchstbeitragsgrundlage: 2013 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der ALV zusätzlich zur jährlichen Aufwertung um 90 Euro angehoben.

Link: BDO Austria

 

Weitere Meldungen:

  1. SteuerExpress: Das BMF spricht zur Mitarbeiterprämie, Entscheidungen zur ImmoESt und mehr
  2. SteuerExpress: Start-Up Mitarbeiterbeteiligungen, Hedge Accounting, neue Entscheidungen und mehr
  3. SteuerExpress: Ausländische Krankheit als außergewöhnliche Belastung, Urteil zu Telekom-Gutscheinen und mehr
  4. SteuerExpress: BMF spricht zur Sachbezugswerteverordnung, freiwillige Ausgaben für den Ehepartner, Liechtenstein-Stiftungen und mehr