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Recht, Tipps

VKI: Handelsgericht Wien verbietet Telekom-Firma Entgelt für Papierrechnungen

Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministers gegen eine Reihe von Telekommunikationsanbietern Verbandsklagen gegen die Entgelte, die für monatliche Papierrechnungen verlangt werden.

Nun hat das Handelsgericht Wien Hutchison 3G ein Entgelt von 2 Euro je Rechnung verboten. Eine frühere Entscheidung war bereits zuungunsten von T-Mobile ausgefallen und durch das OLG Wien bestätigt worden. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Am 21. Februar 2012 tritt der neue § 100 Telekommunikationsgesetz in Kraft, wonach die Möglichkeit der Teilnehmer, eine unentgeltliche Rechnung in Papierform zu erhalten, nicht ausgeschlossen werden darf. Dies gilt nach Meinung des VKI auch für bestehende Verträge, heißt es in einer Aussendung.

Die AGB von Hutchison 3G sehen vor, dass der Kunde – wenn er auf einer Papierrechnung besteht – ein Entgelt von 2 Euro pro Rechnung zahlen muss. Sonst bekommt der Kunde die Rechnung nur elektronisch.

Allerdings teilen die Anbieter oft AGB- und Vertragsänderungen auf den Papierrechnungen mit, meint der VKI. Daher sei das Rechnungsentgeld benachteiligend für die Kunden.

Der VKI ist dagegen – wie bei anderen Anbietern auch – mit Verbandsklage vorgegangen. Das HG Wien hat nunmehr diese Entgeltvereinbarung für Papierrechnungen untersagt.

Auch bei Altverträgen

Die Frage ist, ob dies nur bei Neuabschlüssen gelten soll, oder aber auch bei Altverträgen. Telekommunikationsanbieter argumentieren, dass diese Regelung nur für Neuverträge gelte und weiters – im Umkehrschluss – bis jetzt ein Entgelt für Papierrechnungen auch nicht verboten gewesen sei.

Das Gericht sieht das nicht so: Die neue Regelung im TKG solle nur „bestehende Unsicherheiten ausräumen und klären“. Ein Umkehrschluss sei nicht zulässig. Entgelte für Papierrechnungen seien verboten, heißt es.

„Wir gehen daher davon aus, dass die Klarstellungen des Gesetzgebers in § 100 TKG sich natürlich auch auf Altverträge beziehen. Die Anbieter müssen also auch bei Altverträgen das Entgelt für Papierrechnungen gefallen lassen,“ sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Link: VKI

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