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Recht

VKI auf den Pfaden von Wikileaks: Ab sofort Spezial-Zugang für Whistleblower

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat auf seinem Portal www.verbraucherrecht.at Möglichkeiten für Whistleblower geschaffen, ihm anonym Insider-Informationen zukommen zu lassen. Musterbeispiel dafür ist die Wikileaks-Plattform von Julian Assange. „Wir freuen uns über Meldungen“, sagt VKI-Rechtschef Peter Kolba.

Er denkt freilich nicht an Informationen aus US-Regierungsstellen, sondern an „die praktischen Gefahren in einem Finanz-Struktur-Vertrieb, die Tücken von Finanzprodukten oder auch die Unterschiede zwischen Werbung und Produkt“ – also an „Informationen aus der Finanzwelt, die für den VKI hohen Wert haben, wenn sie – von Insidern (Whistleblowern) – vertraulich und rasch zugespielt werden.“ 

Der VKI biete daher auf der Homepage www.verbraucherrecht.at nun Informanten „verschiedene – vertrauliche und sichere – Wege an, Informationen und Dokumente dem VKI zuzuspielen“, wie es heißt.

Der VKI verpflichte sich gleichzeitig ausdrücklich, mit solchen Dokumenten „sehr verantwortlich umzugehen, alles einem genauen Gegencheck zu unterziehen und nur gesicherten Informationen weiter nachzugehen“.

Typischerweise bestehen für Whisteblower-Plattformen zwei Hauptschwierigkeiten: sie müssen für ihre Tippgeber die Möglichkeit schaffen, dass diese Informationen einspielen können, ohne dass später für irgendjemanden – auch nicht für die Betreiber des Portals – die Möglichkeit besteht, Rückschlüsse auf die Identität der Whistleblower zu ziehen. Und zweitens müssen die Portal-Betreiber die Faktizität der Informationen überprüfen.

VKI vermittelt IT-Knowhow

Die seitenlange Anleitung des VKI zur Vorgangsweise für Whistleblower beginnt bei Basics wie der Absicherung des eigenen Computers gegen Überwachungsprogramme (Trojaner) und beinhaltet auch sehr fortgeschrittene Themen wie die Installation der Anonymisierungssoftware „Tor“ u.v.m.

Vom VKI nicht öffentlich erörtert wird eine dritte Gefahr, die Kritiker solcher Plattformen heraufbeschwören: nämlich dass die vertraulichen (und meist für ein bestimmtes Unternehmen schädlichen) Informationen das Resultat von Malversationen von Konkurrenten sind. Diese erhoffen sich davon einen Imageverlust ihres Gegners und treiben es selbst in Wahrheit am schlimmsten. Eine kritiklose Veröffentlichung würde dann ein verzerrtes Bild der Realität erzeugen. Der VKI entscheidet aber natürlich selbst, wie er mit ihm zugespielten Informationen umgeht.

Link: VKI-Rechtsportal

 

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