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Recht

Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen ACTA: Experte Heinz Mayer sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Heinz Mayer © gst

Wien. Im Fall des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA will Österreich die Ratifzierung des Abkommens aussetzen, bis das EU-Parlament entschieden hat. EU-Justizkommissarin Viviane Reding will gleich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, um zu klären, ob ACTA gegen die europäischen Grundrechte verstößt. In Österreich hat unter anderem der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier (ein SPÖ-Abgeordneter) Bedenken gegen ACTA.

Differenziert sieht es der Verfassungsexperte und Dekan des Wiener Juridicums, Heinz Mayer: „Eine erste kritische Durchsicht zeigt keine verfassungsrechtlichen Probleme sondern nur politische.“

Mayer betont, sich bisher nur einen ersten Überblick verschafft zu haben: In einer Stellungnahme gegenüber Recht.Extrajournal.Net ortet der Verfassungs- und Verwaltungsjurist, Universitätsprofessor und Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Grundsätzlich ist das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) ein Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene, das internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren soll. Gegner befürchten, dass es die Grundlage für Internetsperren und Zensur schaffen könnte, weil die Vertragspartner sich u.a. zur Bekämpfung der Online-Piraterie verpflichten.

Die Demonstrationen gegen ACTA in zahlreichen europäischen Städten in den letzten Wochen entzündeten sich nicht zuletzt auch an der Tatsache, dass ACTA jahrelang hinter verschlossenen Türen zwischen EU-Kommission, USA und Japan verhandelt wurde. So hält etwa die AK Wien in eine Stellungnahme fest, dass man vor allem gegen die einseitige Stärkung der Urheberrechtsinhaber und gegen zahlreiche „schwammige Begriffe“ im Abkommen sei, die die Rechte der Internet-User im Verhältnis schwächen würden. Manche Passagen seien dahingehend auszulegen, dass Internet-Provider den Datenverkehr ihrer Kunden auf illegale Inhalte kontrollieren müssten.

Breites Spektrum der Ängste

Befürworter meinen dagegen, dass die Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was jetzt bereits rechtlicher Standard in den meisten EU-Ländern ist. Die EU-Kommission befürwortet das Abkommen, da es nicht zuletzt Europas geistiges Eigentum schütze, und stellt fest, dass es nicht in die europäische Gesetzgebung eingreife.

Das Spektrum der Vorwürfe geht freilich über das Internet-Thema weit hinaus. So befürchtet SPÖ-Entwicklungssprecherin Petra Bayr, dass bei einem Inkrafttreten von ACTA auch Medikamente und Lebensmittel betroffen seien – es seien dann etwa legale medizinische Generika in Gefahr und damit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in armen Ländern, die sich keine Originalmedikamente leisten können.

Link: ACTA (Wikipedia)

Link: ACTA (EU-Kommission)

 

 

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