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Recht

ACTA wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof: EU-Kommission schwenkt um

Brüssel. Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA wird von der EU-Kommission dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt werden. Das hat nun EU-Handelskommissar Karel De Gucht angekündigt. Der EuGH soll klären, ob der Text des Abkommens mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Zwar hatte sich vor kurzem bereits EU-Justizkommissarin Viviane Reding für eine EuGH-Prüfung ausgesprochen, sie ist im Gegensatz zu De Gucht aber nicht ressortzuständig.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll Urheberrechte weltweit durchsetzen. Kritiker befürchten eine Einschränkung der Freiheitsrechte, doch wird die Gefahr nicht zuletzt darin gesehen, dass sich in ACTA zahlreiche relativ vage formulierte Absichtserklärungen befinden, bzw. dass manches anscheinend in intransparent erscheinenden Nebenabreden fixiert werden soll. Auch in Österreich gibt es mittlerweile große Skepsis, die auch Vertreter beider Regierungsparteien erfasst hat.

Verfassungsexperte Heinz Mayer dagegen sieht im Text von ACTA selbst „keine verfassungsrechtlichen Probleme sondern nur politische“. Sieht es der EuGH auch so, würde die endgültige Ratifizierung von ACTA  durch seine Prüfung nur hinausgeschoben.

Link: EU-Kommission

 

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