Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die beiden großen Anbieter von Maturareisen – SplashLine und DocLX – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geklagt, die Bewerbung von Maturareisen durch besondere Hervorstellung des „rund um die Uhr“ zur Verfügung stehenden „Markenalkohols“ zu unterlassen.
Der VKI und Anbieter DocLX hatten sich bereits im Jänner bei ihrem ersten Gerichtstermin geeinigt. Nun hat sich auch SplashLine damit einverstanden erklärt, diese Form der Werbung künftig zu unterlassen.
Unlängst fand am Handelsgericht Wien die erste mündliche Verhandlung in der Verbandsklage des VKI gegen SplashLine statt. SplashLine verpflichtete sich, die dem Gericht vorliegende „aggressive“ Werbung für harte Alkoholika bei der Bewerbung von Maturareisen gegenüber Jugendlichen zu unterlassen, heißt es in einer Aussendung des VKI.
Damit folgt der Marktführer SplashLine der Linie seines größten Konkurrenten DocLX. DocLX hatte sich bereits im Jänner 2012 ähnlich verpflichtet.
Anbieter glauben an Erfolg auch ohne Alkoholwerbung
„Es ist erfreulich, dass es dem VKI durch die Verbandsklagen gelungen ist, die beiden großen Anbieter von Maturareisen zum Ausstieg aus einer Marketing-Spirale der massiven Bewerbung von harten Alkoholika zu bewegen. Beide Anbieter haben in den Gesprächen mit dem VKI betont, dass sie der Überzeugung sind, ihre Maturareisen auch ohne aggressive Alkoholwerbung an die Jugendlichen bringen zu können“, erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
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