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Recht, Tipps

Was Katalogversprechen im Urlaub wirklich bedeuten

Wien. „Direktflug“ muss noch lange nicht heißen, dass keine Zwischenlandung vorgenommen wird. Und „direkt am Meer“ muss durchaus nicht bedeuten, dass der Strand in der Nähe ist: Der Automobilklub ÖAMTC hat ein kleines Wörterbuch gängiger Ausdrücke in Reisewerbung veröffentlicht – und was oft dahinter steht.

Denn generell gilt: Nicht eingehaltene Versprechen bringen das Recht auf Preisminderung.

Für viele Urlauber steht derzeit die Planung des Sommerurlaubs an, so der ÖAMTC in einer Aussendung. Die Kataloge der Anbieter versprechen Reiselustigen naturgemäß eine Menge – allerdings folge am Urlaubsort oft eine unschöne Ernüchterung.

„Die trickreiche Sprache der Reiseveranstalter kann Urlauber leicht hinters Licht führen“, so ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz. Die Deutung des „Katalogdeutsch“ laut ÖAMTC:

  • „Direktflug“: Das Reiseziel wird zwar ohne Flugzeugwechsel erreicht. Eine Zwischenlandung ist aber durchaus möglich. Eine tatsächlich direkte Verbindung wird nur durch einen „Nonstop-Flug“ garantiert.
  • „Kurzer Transfer zum Flughafen“: Diese Beschreibung birgt das Risiko, dass das Hotel in der Einflugschneise des Flughafens liegt.
  • „Strandnah“ oder „10 Minuten bis zum Strand“: Es ist ungewiss, ob sich zeitliche Angaben auf den Fuß- oder Autoweg beziehen. Außerdem sei „nah“ ein sehr relativer Begriff, so der ÖAMTC.
  • „Zentral gelegen“: Es ist mit hohem Verkehrsaufkommen und einem regen Nachtleben zu rechnen, Lärmresistenz ist vonnöten.
  • „Meerseite“ heißt noch lange nicht „Meerblick“: Ein „seitlicher Meerblick“ jedenfalls lässt sich nur mit verrenktem Hals genießen, heißt es.
  • „Zweckmäßig eingerichtete Zimmer“: Diese Beschreibung weise auf eine eher spartanische Einrichtung hin. Im Gegensatz dazu sind Formulierungen wie „geschmackvolle Einrichtung“, „geräumig und komfortabel“ oder „luxuriös“ positiv zu deuten.
  • „Neu eröffnetes Hotel“ oder „Aufstrebender Ferienort“: Derartige Angaben können auf ein neues und schönes Hotel hindeuten. „Im schlimmsten Fall erwartet Reisende jedoch eine Baustelle. Ein nicht rund laufender Service oder kleinere Fertigstellungsarbeiten sind nicht auszuschließen“, erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. In „aufstrebenden Ferienorten“ ist eine touristische Infrastruktur meist noch nicht oder noch nicht vollständig vorhanden.
  • „All-Inclusive“: Was nach bargeldlosem Urlaub klingt, kann zeitliche oder räumliche Einschränkungen beinhalten. In manchen Fällen gibt es z.B. die Getränke nur im Restaurant gratis, nicht aber an der Poolbar.

Recht auf Reisen

Prinzipiell gilt: Was versprochen worden ist, muss vom Veranstalter auch eingelöst werden, so der ÖAMTC: Wer nach der Ankunft beispielsweise feststelle, dass sein Hotel weiter vom Meer entfernt ist, als im Prospekt angegeben, kann eine Preisminderung verlangen.

Link: ÖAMTC

 

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