Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Veranstaltung

FPLP, ITS und Manz luden zur Podiumsdiskussion rund um rechtliche Aspekte der Forschungsförderung

C. Dietz, A. Leitgeb, B. Ortner ©FPLP

Wien. Die Wiener Wirtschaftskanzlei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte (FPLP), die Steuerberatungskanzlei ITS International Tax-Service und der Verlag Manz luden zur Podiumsdiskussion mit dem Thema „Mit Erfolg rechnen. Innovationen fördern, schützen und verwerten“.

Die Experten diskutierten zum Thema Innovation und Forschungsförderung. Auch die Auswirkungen des Sparpakets wurden erörtert.

Zentrale Themen der Podiumsdiskussion waren die Bedeutung von Innovation im rechtlichen Sinn, welche Voraussetzungen ein Unternehmen für den Bezug von Forschungsförderung erfüllen muss und was mit bestehenden Förderungen passiert, wenn ein Unternehmen verkauft wird, heißt es in einer Aussendung.

Es referierten und diskutierten Wolfgang König, Alexander Leitgeb (beide ITS International Tax-Service), Bruno Hribernik (Manager Forschung & Entwicklung, voestalpine Edelstahl und Vizepräsident Christian Doppler Forschungsgesellschaft), Constantin Kletzer und Bert Ortner (beide Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte).

Noch viel Potential

Generell habe sich in den letzten Jahren die Summe der ausgezahlten Forschungsförderung erhöht, allerdings liege vor allem bei privaten Unternehmen noch sehr viel Potential brach, so die Referenten.

Bereits bei einem jährlichen Forschungsaufwand von 150.000 Euro zahle sich die Beantragung der Forschungsprämie für ein Unternehmen aus, so die Meinung des Podiums.

Auch bestehe der Aufwand der Beantragung weniger in Kosten, sondern vielmehr in der Nutzung von knappen internen Ressourcen, die für die Aufbereitung der Anträge und die Darstellung der Innovation im Unternehmen nötig sind.

Doch auch wenn ein Unternehmen erfolgreich Forschungsförderung bezieht, sei Vorsicht geboten: So zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Dienstnehmerverträgen hinsichtlich Erfinderentgelte oder beim Kauf eines innovativen Unternehmens.

Der Einladung folgten rund 40 Gäste, darunter Vertreter aus Industrie, Wirtschaft und Forschung, wie es heißt.

Link: ITS

Link: FPLP Rechtsanwälte

Link: Manz

 

Weitere Meldungen:

  1. EY-Studie: US-Konzerne dominieren bei Forschungsausgaben
  2. FWF: Eva Kernbauer und Christoph Binder neu im Präsidium
  3. Photovoltaik-Anlagen erhalten wieder Investitionszuschuss
  4. Neues Handbuch beleuchtet die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)