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Recht

Gerichtsschließungen: Rechtsanwaltskammer NÖ fordert Erweiterung der Kompetenzen der Anwälte

Michael Schwarz © RAK NÖ/M.Burger

Wien / St. Pölten. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, Michael Schwarz, warnt vor negativen Auswirkungen durch aktuell diskutierte Schließung von 73 Bezirksgerichten. Es drohe eine „Ausdünnung der Rechtsinfrastruktur“ in den ländlichen Regionen Niederösterreichs und auch Arbeitsplätze seien durch die Abwanderung von Rechtsanwaltskanzleien bedroht, so Schwarz.

Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich fordert vom Justizministerium Sofortmaßnahmen, um die bei Gerichtsschließungen „absehbaren strukturellen Defizite“ abzufedern.

„In Zukunft müssen auch Rechtsanwälte Beglaubigungen von Kopien oder Unterschriften durchführen dürfen und die Berechtigung erhalten, als Gerichtskommissär tätig zu sein. Mit dieser einfachen Änderung könnte die Versorgung der Bevölkerung verbessert werden, ohne dass es für die öffentliche Hand Mehrkosten gibt“, so Schwarz in einer Aussendung.

Schließung von 73 Bezirksgerichten im Gespräch 

Derzeit wird – auf Basis eines Konzepts von Justizministerin Beatrix Karl – die Schließung von insgesamt 73 Bezirksgerichten in Österreich, davon 17 der 32 noch bestehenden Bezirksgerichte in Niederösterreich, diskutiert.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, Michael Schwarz, weist auf mögliche Konsequenzen dieser Schließungen hin, die in seinen Augen nicht nur „jeden Bürger, sondern auch Rechtsanwälte und andere beratende Berufe im Einzugsgebiet der betroffenen Gerichtsstandorte treffen“.

Schwarz fordert, die gesetzlich definierten Tätigkeitsbereiche und Serviceleistungen von Rechtsanwälten auszuweiten, um so mögliche negative Effekte der geplanten Gerichtsschließungen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten.

Die Schließung eines Gerichtsstandortes würde bedeuten, dass die Bürger längere Anfahrtszeiten in Kauf nehmen müssen.

„Unsere Gesamt-Erhebung für Niederösterreich zeigt, dass der zeitliche Aufwand, um in das nächste Gericht zu gelangen, in vielen Regionen nicht zumutbar ist. Es müssen daher unbedingt Alternativen geschaffen werden, die es den Bürgern ermöglichen, rasch und unkompliziert zu ihrem Recht zu kommen. Die Anwälte sind jedenfalls bereit, neue Aufgaben in der Rechtspflege und im Bürgerservice zu übernehmen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden“, so Schwarz.

Vorschlag der Rechtsanwaltskammer NÖ

Die Rechtsanwaltskammer schlägt vor, dass im Falle von großflächigen Gerichtsschließungen umgehend die Kompetenzen der Rechtsanwälte erweitert werden, um die Rechtsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

„Die Kompetenzen der Anwälte sollten rasch erweitert werden, zum Beispiel indem auch Anwälte die Befugnis erhalten, Beglaubigungen vorzunehmen und als Gerichtskommissäre tätig zu sein. Anwälte gibt es in fast jedem Ort und die neue Regelung würde der Bevölkerung in den ländlichen Regionen – nicht nur in Niederösterreich sondern österreichweit – sehr helfen“, so Schwarz.

Umfrage bestätigt Forderung

Das soll auch die österreichische Bevölkerung so sehen: Die Mehrheit – nämlich 8 von 10 Österreichern (79%) – sei dafür, dass Beglaubigungen auch von Rechtsanwälten vorgenommen werden sollten.

Das ergab die österreichweite Umfrage „Die Österreicher, ihre Anwälte und das Vertrauen in Gerichte, Justiz und Rechtssystem“, die im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich von meinungsraum.at im Mai 2011 durchgeführt wurde.

„Die Übernahme von einfachen Beglaubigungen und anderen Rechtspflege-Aufgaben durch Anwälte könnte viele Probleme verhindern und die Versorgung der Bevölkerung sogar ausbauen, ohne dass für die öffentliche Hand Mehrkosten entstehen“, so Schwarz.

Anwälte als Gerichtskommissär 

Ebenso die Tätigkeit als Gerichtskommissär, der im Auftrag des Gerichtes bestimmte Amtshandlungen – insbesondere in Verlassenschafts-, Pflegschafts- und Verkaufsangelegenheiten -vornehmen kann, wäre laut Schwarz für Anwälte denkbar: „Auch in diesem Fall würden sowohl die Bürger als auch Anwälte profitieren und die öffentliche Hand entlastet werden.“

Zusätzlich würden die Vorschläge der Rechtsanwaltskammer auch verhindern, dass mit den Gerichtsschließungen die „Existenz von dutzenden Anwaltskanzleien und qualifizierten Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen aufs Spiel gesetzt werden. Mit so einfachen Maßnahmen könnten allein in Niederösterreich hunderte Arbeitsplätze gesichert werden“, so Schwarz.

Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich sei jederzeit bereit, über die praktische Umsetzung dieser Vorschläge mit dem Justizministerium in Verhandlung zu treten, so Schwarz.

Link: Rechtsanwaltskammer Niederösterreich

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