Wien. Die Wiener Privatbank und TPA Horwath erachten Vorsorgewohnungen – trotz der im Sparpaket der Regierung geplanten Immobiliensteuer – als unvermindert attraktiv.
Bei einem Verkauf einer Vorsorgewohnung nach 23 Jahren reduziert sich laut Modellrechnung der Wiener Privatbank die Gesamtrendite um weniger als einen Prozentpunkt, heißt es.
Bis dato waren Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien im Privatbesitz dann steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren ausgelaufen war. Dies soll nun abgeschafft werden.
Die Regierungsvorlage für die neue Immobiliensteuer sieht vor, den Gewinn prinzipiell mit 25 % zu besteuern.
„Wobei Eigentumswohnungen, die seit der Anschaffung mindestens zwei Jahre oder innerhalb der letzten zehn Jahre zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienten, von der Immobilienbesteuerung ausgenommen sind“, erklärt Roland Reisch, Geschäftsführender Gesellschafter von TPA Horwath.
Auswirkungen auf Rendite
Die Auswirkungen der neuen Steuer auf die Gesamtrendite halte sich laut Modellrechnung der Wiener Privatbank beim Wiederverkauf der Vorsorgewohnung in überschaubarem Rahmen: So soll sich die Rendite im Falle des empfohlenen Veranlagungszeitraums von 23 Jahren „von derzeit 4,7 bis 6,4 % künftig auf 4,3 bis 5,7 % reduzieren“, erklärt Helmut Hardt, Geschäftsführender Direktor der Wiener Privatbank SE..
Recht auf Vorsteuerabzug bleibt bestehen
Eigentümer einer Vorsorgewohnung sind im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Das Recht auf Vorsteuerabzug bleibt auch gemäß der neuen Regelung bestehen.
Allerdings verlängert sich der Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn auf 20 Jahre.
Link: TPA Horwath
Link: Wiener Privatbank