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Recht

Weniger Öl und Gas verbrauchen: ÖNORM EN 15359 liefert Klassifikationssystem für feste Sekundärbrennstoffe

Wien. Der Einsatz von aus Abfällen hergestellten Sekundärbrennstoffen wird zunehmend wichtiger. Sie entlasten wertvolle Ressourcen an Primärenergie indem sie zusammen mit konventionellen Brennstoffen in der sogenannten Mitverbrennung industriell genutzt werden.

Um ihren Einsatz europaweit zu erleichtern wurde beim Europäischen Komitee für Normung CEN in den letzten Jahren eine Reihe von Normen und Technischen Spezifikationen erstellt. Jüngstes Dokument ist die ÖNORM EN 15359, die Spezifikationen und Klassen für diese Energieträger festlegt. 

Feste Sekundärbrennstoffe werden aus nicht gefährlichem Abfall hergestellt. Dabei kann es sich um produktionsspezifischen Abfall, Siedlungs-, Industrie- und/oder Gewerbe-, Bau- und Abbruchabfall, Klärschlamm und Ähnliches handeln.

Mit der neuen ÖNORM EN 15359 – sie ersetzt die bisher gültige ÖNORM CEN/TS 15359 aus dem Jahr 2006 – soll die Verständigung zwischen Anbietern und Abnehmern, die Beschaffung, der grenzüberschreitende Handel, die Verwendung und Überwachung fester Sekundärbrennstoffe, ebenso wie genehmigungspflichtige Verfahren und die Berichterstattung über die Verwendung von Brennstoffen und andere Umweltaspekte erleichtert werden, heißt es in einer Aussendung der Austrian Standards.

Nach Artikel 6 der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) kann die Abfalleigenschaft von festen Sekundärbrennstoffen auf Gemeinschafts- oder nationaler Ebene enden, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind.

Bis derartige Gesetzesentscheidungen getroffen sind, können feste Sekundärbrennstoffe in Anlagen nach Richtlinie 2000/76/EG verwendet werden.

Drei Kenngrößen

Die Klassifizierung, wie sie in ÖNORM EN 15359 geregelt ist, beruht auf drei Kenngrößen: einer ökonomischen Kenngröße (Heizwert), einer technischen Kenngröße (Chlorgehalt) und einer ökologischen Kenngröße (Umweltkenngröße; Quecksilbergehalt).

Zwingend anzugeben sind Klassenschlüssel, Herkunft, Partikelform und -größe, Asche- und Wassergehalt, Heizwert und chemische Eigenschaften. Freiwillige Angaben betreffen z. B. Biomassegehalt, Zusammensetzung, Brennstoffherstellung, physikalische und chemische Eigenschaften.

Link: Austrian Standards

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