Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – gegen eine sogenannte „Hin- und Rückflugklausel“ in den Geschäftsbedingungen der Lufthansa vor. Nun hat er in erster Instanz vor Gericht gepunktet.
Die angefochtene Klausel regelt, dass der Kunde, lässt er einen Flug verfallen, nachträglich mit dem – in der Regel höheren – Preis eines One-Way-Tickets belastet werden kann.
Das Handelsgericht Wien sieht diese Klausel als überraschend und gröblich benachteiligend an, so der VKI in einer Aussendung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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