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Steuer

Auch Wirtschaftstreuhänder-Kammer protestiert gegen Aufweichung des Berufsgeheimnisses

Klaus Hübner ©KWT

Wien. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder protestiert gegen die vom Justizministerium vorgesehene Novelle der Strafprozessordnung (§112 StPO) mit der das gesetzlich vorgesehene Recht auf Verschwiegenheit für Berufe wie Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Journalisten aber auch Ärzte eingeschränkt würde.

„Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Schutzrechte der Klienten und ist abzulehnen“, so der Präsident der Freien Berufe und Wirtschaftstreuhänder-Präsident Klaus Hübner.

In der Gesetzesänderung geht es um Daten und Unterlagen, die bei Hausdurchsuchungen bei Angehörigen von Berufen mit Verschwiegenheitsrecht sichergestellt werden. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Neuregelung des Paragrafen 112 StPO vor, der die Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen und Datenträgern bei Berufsgruppen regelt, die die verschwiegene Behandlung ihnen überlassener Daten und Informationen zu wahren haben. Das betrifft unter anderem Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Ärzte, Journalisten und auch Geistliche.

„Ohne Information der Betroffenen“

Der Regierungsvorlage zufolge sollen einer Straftat beschuldigte Vertreter dieser Berufe künftig nicht mehr wie bisher der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern widersprechen können. Bisher haben unabhängige Gerichte zu entscheiden, ob die Verwendung zulässig ist. Jetzt liege das im Ermessen des Staatsanwalts.

Besonders irritierend findet Hübner laut Aussendung die Vorgangsweise des Justizministeriums, dass die Änderung nach Ablauf der Begutachtungsfrist der Gesetze im Rahmen des Sparpakets ohne Information der Betroffenen eingefügt hat. Dort verweist man darauf, dass die Änderungen auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht wurden und damit für jedermann einsehbar sind, bestätigt aber, dass das nach Ende der Begutachtung erfolgt ist, so Hübner.

Link: KWT

 

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