Wien. Justizministerin Beatrix Karl widerspricht in einer Aussendung der Kritik von Rechtsanwaltskammer, Opposition und Journalistengewerkschaft, dass der Regierungsentwurf über die Änderung der Strafprozessordnung eine Aushebelung des Anwalts- und Redaktionsgeheimnisses mit sich bringen könnte.
Man wolle ganz im Gegenteil das Berufsgeheimnis durch „doppelte Absicherung stärken“, so Karl. Hausdurchsuchungen dürften weiterhin nur mit richterlicher Bewilligung durchgeführt werden, so die Justizministerin.
Ist es bislang so, dass ein Haft- und Rechtschutzrichter nach Beschlagnahmung in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und des Betroffenen prüft, welche Unterlagen verwertet werden dürfen oder nicht, soll in Zukunft der Staatsanwalt mit dem Beteiligten eine Ersteinsicht durchführen, argumentiert Karl.
Herrsche zwischen den beiden Einigkeit, welche Unterlagen verwertet werden dürfen, bekomme der Betroffene die nicht benötigten sofort zurück, heißt es seitens der Justizministerin.
Wenn uneinig entscheidet Richter
Wenn keine Einigkeit herrscht, soll in Zukunft ein Richter entscheiden. Selbst gegen diesen Beschluss könne der Betroffene ein Rechtsmittel erheben; darüber würde dann ein Richtersenat entscheiden – bis zu dieser Entscheidung dürften die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft jedoch nicht verwendet werden, so Karl.
„Mir ist es wichtig, dass das Berufsgeheimnis bestmöglich geschützt wird. Bei der an mich herangetragenen Kritik wird übersehen, dass der grundsätzliche Rechtschutz nicht geschwächt, sondern durch zweimalige Absicherung doppelt gestärkt werden soll“, erklärt die Justizministerin.
Auch sei die Änderung der Strafprozessordnung nicht Teil des Stabilitätsgesetzes, sondern des Strafregisteränderungsgesetzes, das bereits am 28. Februar den Ministerrat passiert hat.
„Auf keinen Fall ist hier etwas still und heimlich passiert – im Zuge der Begutachtung hat sich anhand der Stellungnahmen Änderungsbedarf gezeigt – und dem sind wir nachgekommen. Das ist das normale Prozedere in Begutachtungsverfahren“, so Karl.
Der Entwurf werde überdies am kommenden Dienstag im Justizausschuss diskutiert, so Karl.
Änderungen seien in der Koalition nicht abgestimmt gewesen
Laut Medienberichten soll SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bereits verlautbart haben, dass die vom Justizministerium beabsichtigten Änderungen des Paragraph 112 der Strafprozessordnung (StPO) in der Koalition nicht abgestimmt worden sein sollen. Er erklärt, dass die SPÖ bei einem derartigen Gesetzesentwurf nicht „mitspielen“ werde.
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