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Recht

Neues Gesetz soll Freiwilligentätigkeit bei Jungen attraktiver machen

Reinhold Mitterlehner © Thule G. Jug / BMWFJ

Wien. Rund 44% der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahre sind freiwillig bzw. ehrenamtlich tätig. Im Parlament erhielt nun unlängst die Gesetzesvorlage zum Freiwilligengesetz eine breite Zustimmung.

Das Gesetz beinhaltet neben einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung auch einen Rechtsanspruch auf Familienbeihilfe bis 24. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag. Die Veränderung betrifft Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr, am freiwilligen Umweltschutzjahr, am Gedenkdienst und dem Friedens- und Sozialdienst im Ausland. Das Gesetz tritt mit 1. Juni 2012 in Kraft.

„Damit wollen wir noch mehr junge Menschen für ein freiwilliges Engagement motivieren. Ihr großer Einsatz wird künftig stärker anerkannt und besser verankert“, sagt Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner zur gemeinsam mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer erarbeiteten Initiative.

Das Freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste stehen künftig allen Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufserfahrung offen, die zumindest 17 – in Ausnahmefällen 16 – Jahre alt sind, heißt es in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums.

Die Einsatzdauer muss zwischen sechs und zwölf Monate betragen, darüber hinaus sind maximal 34 Wochenstunden erlaubt. Wer jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe, im Gegenzug entfällt die seit 2005/06 gewährte Ersatzzahlung in Höhe von 150 Euro für Teilnehmer am Freiwilligen Sozialjahr.

Taschengeld und Kinderabsetzbetrag

Außerdem ist ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen in zumindest der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen.

Auch der Kinderabsetzbetrag kann geltend gemacht werden. Damit wird etwa der Gedenkdienst, der bisher fast ausschließlich von Zivildienern absolviert wurde, auch für Frauen attraktiver.

Für sämtliche Trägerorganisationen gelten strenge Qualitätskriterien. Der Freiwilligenrat wird als institutionalisiertes Dialogforum eingerichtet, um mit dem Sozialministerium Richtlinien zu erarbeiten und es in Fragen der Freiwilligenpolitik zu beraten.

Link: Wirtschaftsministerium

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