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Recht

EU lässt Wiener Zivilrechts-Professor Oberhammer Europas Insolvenz-Verfahren überprüfen

Paul Oberhammer ©Uni Wien

Wien. Die EU-Kommission hat Forscher der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien beauftragt, die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) zu überprüfen.

Das Team unter Führung von Uni-Professor Paul Oberhammer soll dabei gleichzeitig Optionen für effizientere, grenzübergreifende Insolvenzverfahren erarbeiten.

Einer der Auslöser des Vorhabens war die Finanz- und Wirtschaftskrise; Oberhammer erhielt den Zuschlag in einer europaweiten Ausschreibung. Die am 31. Mai 2002 in Kraft getretene Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) regelt internationale Insolvenzverfahren und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark.

Ziel der Europäischen Insolvenzverordnung ist, ein Insolvenzverfahren mit EU-weiter Wirkung zu schaffen und eventuelle Kompetenzkonflikte zu lösen, so das Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien in einer Aussendung.

Zu diesem Zweck regelt die EuInsVO unter anderem die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und sieht vor, dass sich das in einem Mitgliedstaat eröffnete (Haupt-)Verfahren automatisch auf das gesamte in der EU vorhandene Vermögen des Schuldners erstreckt.

30 Experten beteiligt

Nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise beschäftigt die EuInsVO die Rechtspraxis, heißt es weiter: Ihre Evaluierung zähle daher zu den bedeutendsten Vorhaben der EU-Kommission für das Jahr 2012; über 30 Rechtswissenschaftler und Insolvenzpraktiker aus ganz Europa sind daran beteiligt.

Geleitet wird das Projekt von Paul Oberhammer, Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien, in Zusammenarbeit mit den Heidelberger Rechtsprofessoren Burkhard Hess und Thomas Pfeiffer.

Die Expertinnen und Experten beschäftigen sich dabei beispielsweise mit der Bedeutung, wie sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Muttergesellschaft eines Konzerns auf Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten auswirkt. Unter die EuInsVO falle auch das brisante Thema „Insolvenztourismus“, heißt es weiter: „Hochverschuldete Privatpersonen verlegen dabei ihren Wohnsitz gezielt in einen anderen Mitgliedstaat, um nach dem dort geltenden Insolvenzrecht eine raschere (Rest-) Schuldbefreiung zu erlangen“, erklärt Paul Oberhammer.

Die Schlussfolgerungen der in den kommenden zehn Monaten erarbeiteten Studie sollen es der EU-Kommission ermöglichen, künftige Optionen für effizientere grenzübergreifende Insolvenzverfahren – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen – zu entwickeln. Damit leisten die Rechtswissenschafter um Paul Oberhammer einen unmittelbaren Beitrag zur europäischen Rechtsentwicklung im Bereich des internationalen Insolvenzrechts, wie es heißt. Neben Oberhammer wirken seitens des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien Christian Koller und Michael Slonina an der Studie mit.

Link: Institut für Zivilverfahrensrecht (Uni Wien)

 

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