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Recht

Serbien führt Bremse bei Klagen gegen den Staat ein: Friedliche Streitbeilegung nun verpflichtend

Nikola Jankovic ©JPM
Belgrad. Seit 1. Februar 2012 gilt in der Republik Serbien eine neue Zivilprozessordnung, die Ungewöhnliches mit sich bringt.

Eine besondere Neuerung ist dabei Artikel 193: Dieser schreibt vor, daß jeder, der die Republik Serbien verklagen will, verpflichtet ist, vorher eine friedliche Streitbeilegung zu versuchen, so die Experten Dino Jusufovic und Sasa Vracar von der  CHSH-Partnerkanzlei Jankovic Popovic Mitic.

Artikel 193 enthält völlig neue Bestimmungen, die in den früheren Gesetzen nicht enthalten waren, so Jusufovic und Vracar. Deren Ziel sei es, die Gerichte zu entlasten und die Anzahl der friedlichen Streitbeilegungen zu erhöhen: Inoffiziellen Daten aus dem Jahre 2011 nach war der Staat an insgesamt 120.123 Prozessen beteiligt, wovon allein 2011 die stolze Zahl von 42.352 neuen Prozessen eingeleitet wurden; der Staat war dabei nur in 2.100 Prozessen Kläger.

Positiv an der neuen Regelung sei, daß bei erfolgter Einigung eine solche Vereinbarung die Eigenschaft einer vollstreckbaren Urkunde erhält, und der Gläubiger automatisch eine Zwangsvollstreckung einleiten kann, so die Experten.

Pessimismus waltet

Andererseits, schreiben Jusufovic und Vracar, wenn man die bisherigen Erfahrungen aus Verfahren gegen den Staat in Betracht ziehe (bzw. die Absicht des Staates, die Verfahren mit allen erlaubten Mittel zu verzögern, auch wenn dies unnötig erscheint) so sei es nur schwer vorstellbar, daß die neue Regelung die Anzahl der friedlich beigelegten Streitigkeiten erhöhen wird.

Vor dem Verfassungsgerichtshof der Republik Serbien ist bereits ein Verfahren zur Überprüfung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit der Verfassung im Gange, weil Anzeichen dafür bestehen, daß durch die Vorschrift dem Staat im Vergleich zu anderen Subjekten eine günstigere Position verschafft wurde, was verfassungswidrig ist, heißt es weiter.

Link: CHSH

Link: JPM

 

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