Wien. Nach Gesprächen mit den Parlamentsparteien und einer Expertenrunde im Justizministerium verkündet Justizministerin Beatrix Karl nun eine Einigung mit dem Koalitionspartner bei der Strafprozessnovelle. Die umstrittene Neufassung von §112 StPO wird dahingehend entschärft, dass für die Durchsicht von Unterlagen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, weiterhin nur ein Richter zuständig sein wird – es sei denn der Betroffene möchte die Sache aus Zeitgründen gleich dem Staatsanwalt überlassen.
Karls ursprüngliche Fassung hätte die Staatsanwaltschaft in eine führenden Rolle gebracht und damit nach Ansicht ihrer Kritiker – von der Rechtsanwalts-, Notars- und Ärztekammer bis zur Journalistengewerkschaft – das Berufsgeheimnis der freien Berufe und der Journalisten aufgeweicht.
Karl dazu in einer Aussendung: „Die ursprüngliche Zielsetzung, das Verfahren für Betroffene zu beschleunigen und zu einer klareren Regelung zu finden wird mit dieser Einigung erreicht. Die neue, auch von den anwesenden Experten begrüßte Regelung führt zu transparenteren Verfahren, gibt dem Betroffenen mehr Rechte als in der derzeit gültigen Gesetzeslage und führt zur gewünschten Beschleunigung in Verfahren.“
Auf Wunsch mehr Tempo
Nach der neuen Regelung erfolge die Sichtung von beschlagnahmten Unterlagen grundsätzlich durch einen Richter. Es besteht jedoch die Möglichkeit für den Betroffenen, eine Erstsichtung mit dem Staatsanwalt aus eigenem Wunsch zu beantragen. Wenn dabei eine Einigung erzielt wird, hat er damit die Möglichkeit, die nicht benötigten Unterlagen rascher wieder zu bekommen, betont das Justizministerium.
Erfolgt dann keine Einigung, kann das Gericht angerufen werden. Das Recht des Betroffenen, bei der Sichtung dabei zu sein werde nun auch – im Gegensatz zur aktuell geltenden Gesetzeslage – ausdrücklich im Text festgeschrieben. Im Gegensatz zur derzeit geltenden Regelung habe die Novelle überdies vor allem den Vorteil, dass ein ganz klares Prozedere festgeschrieben wird. Das bringe auch für die Betroffenen mehr Rechtssicherheit und Klarheit.
Link: Justizministerium