Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine Erhebung zu Unerwünschten Werbeanrufen: Die Teilnahme ist anonym auf seinem Verbraucherrechtsportal möglich.
Unerwünschte Werbeanrufe sind in den Beratungsstellen „besonders beschwerdeträchtig und für viele Betroffene nach wie vor ein Ärgernis“, so der VKI. Und sie sind inzwischen verboten. Eine Überprüfung der Wirksamkeit dieses Verbots ist daher eine der Hauptstoßrichtungen.
Bei diesen Anrufen werde oft mit unseriösen Methoden versucht, KonsumentInnen Verträge aufzudrängen, so der VKI in einer Aussendung. Anrufe zu Werbezwecken (sogenanntes „Cold Calling“) sind ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen unzulässig und nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, führt VKI-Rechtschef Peter Kolba aus.
Dennoch halten sich viele Firmen nicht daran, wie die Praxis zeige: Zahlreiche Konsumenten berichten immer wieder, dass sie in der Vergangenheit mit Werbeanrufen belästigt wurden, um ihnen mit unfairen Keilermethoden vorwiegend Gewinn- und Lotteriedienstleistungen (Sie haben gewonnen!) sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge („Wollen Sie billiger telefonieren?“) unterzuschieben, so der VKI.
Massenhafter Gedächtnisschwund
Oftmals werde vom Unternehmen behauptet, Kunden hätten eingewilligt und könnten sich später nur nicht mehr daran erinnern. Werbeanrufe werden auch insbesondere deswegen zum Ärgernis, weil für die betroffenen Personen mehrfach nicht erkennbar war, mit welchem Unternehmen sie kommuniziert haben. Mitunter werden auch Betrugshandlungen mit Cold Calling eingeleitet, heißt es weiter.
Der VKI führt nun im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums (BMASK) eine Umfrage durch, um das Ausmaß und die Methoden der unerbetenen Werbeanrufe erheben zu können. Ziel der Umfrage sei es auch, die bestehende Rechtslage auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Wer in letzter Zeit von unerbetenen Werbeanrufen betroffen gewesen ist, kann einen Online-Fragebogen auf www.verbraucherrecht.at ausfüllen bzw. wendet sich an die Hotline des BMASK unter der Telefonnummer 0800 100 300 (von 16. bis 30. März 2012, Mo bis Fr 8h-16h).
Link: VKI-Rechtsportal