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Recht, Tipps

VKI: Handelsgericht Wien entscheidet auf deutlichere Kennzeichnung der Servicepauschale in Orange-Werbung

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen eine Reihe von Telekommunikationsanbietern Verbandsklagen wegen irreführender Werbung. Die Anbieter haben 2011 jährliche Servicepauschalen eingeführt, sollen aber in ihrer Werbung nicht ausreichend darauf hingewiesen haben.

Nach einem Urteil gegen UPC, hat nun auch bei Orange das Handelsgericht Wien auf Unterlassung derartiger Werbepraktiken entschieden.

Im Laufe des Jahres 2011 haben viele Telekom- und Internet-Anbieter zusätzlich zu ihren monatlichen Fix-Tarifen jährliche Pauschalentgelte eingeführt. Diese sogenannten „Servicepauschalen“ sollen in vielen Werbungen der Anbieter aber nicht thematisiert worden sein, heißt es in einer Aussendung des VKI.

Der VKI geht nun gegen jene Werbungen von Anbietern vor, die den Eindruck erwecken, den beworbenen Tarif zu einem fixen Grundentgelt anzubieten, dabei aber nicht erwähnen, dass weitere fixe jährliche Kosten verrechnet werden.

Gar nicht oder zu wenig deutlich erwähnt

So soll Orange in der Radio- und Printwerbung für die Tarife „Super Deal Monte Carlo“ und „Super Deal Stockholm“ nicht deutlich erwähnt haben, dass zusätzlich zum monatlichen Grundentgelt von 20 bzw. 12 Euro eine jährliche Servicepauschale von 19,90 Euro verrechnet wird. In der Fernsehwerbung wurde der Hinweis in kleiner Schrift vier Sekunden lang eingeblendet.

Das Handelsgericht Wien hat diese Werbung nunmehr als irreführend untersagt. Denn bei Telefontarifen werde die Kaufentscheidung über den Vergleich der Grundentgelte getroffen – diese Entgelte seien daher ein wesentliches Kriterium für die Kaufentscheidung, so das Gericht.

Das Verschweigen bzw. „Verstecken“ der Servicepauschale sei daher gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: VKI

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