Martin Hoffer ©ÖAMTC
Wien. Während sich der ÖAMTC für eine europaweite Vereinheitlichung der Mitführpflichten einsetzt, bereichert Frankreich das Kapitel um eine weiteren Diskussionspunkt: Ab 1. Juli 2012 muss jeder Auto- und Motorradfahrer in Frankreich ein Alkotestgerät mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen.
Wer bei einer Fahrzeugkontrolle das Testgerät nicht vorweisen kann, muss 11 Euro Strafe zahlen – und zwar spätestens ab November 2012, wenn die Übergangsfrist zu Ende geht.
In der Übergangszeit soll zunächst nur eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen, so ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.
Frankreich-Urlaubern empfiehlt der ÖAMTC allerdings, das Testgerät ab 1. Juli zur Sicherheit mitzuführen, heißt es in einer Aussendung.
Die von der französischen Polizei akzeptierten Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 2 bis 5 Euro).
Widerspruch zum freien Personenverkehr in Europa
Die neue Regelung füge sich als „weitere skurrile Bestimmung“ zu verschiedensten nationalen Vorschriften in den einzelnen EU- und Nicht-EU-Ländern, so der ÖAMTC. „Diese nationalen Besonderheiten sind in einem Europa des freien Personenverkehrs ein Anachronismus. Der ÖAMTC setzt sich daher seit langem für eine Vereinheitlichung der Mitführpflichten ein“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Der Autofahrerclub hat im Herbst 2011 mit Unterstützung der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) die Vereinheitlichung der Mitführpflichten im EU-Parlament in Brüssel zum Thema gemacht.
Mittlerweile wurde ein entsprechender Antrag im EU-Parlament eingebracht. Konkret fordert der ÖAMTC, dass ein europaweit einheitliches Verbandspaket, Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen und ein Warndreieck im Pkw verpflichtend mitzuführen sind. Über die genannte Basisausrüstung hinausgehende Verpflichtungen sowie Strafen lehnt der Club ab.
Link: ÖAMTC