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Recht

Braucht Österreich ein Gesetz für Hochsee-Schifffahrt? Regierung denkt nach und sagt nein

Wien. Österreichs Regierung hatte ein ungewöhnliches Problem zu erörtern – nun hat sie dem Nationalrat das Ergebnis mitgeteilt: Demnach braucht das Land kein Arbeitsgesetz für seine Matrosen auf Hoher See.

Denn erstens beinhalte das heimische Arbeitsrecht ohnehin einschlägige Schutzbestimmungen. Und zweitens fahre auf den sieben Weltmeeren kein einziges Frachtschiff unter rotweißroter Flagge.

Konkret hat Österreichs Bundesregierung nun dem Nationalrat einen Bericht zum Seearbeitsübereinkommen von der 94. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAO) vom Februar 2006 vorgelegt – das Abkommen ist mittlerweile ins EU-Recht eingegangen.

In der systematischen Zusammenfassung von Übereinkommen und Empfehlungen der IAO sind arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen für Seeleute festgehalten. Teile der Übereinkunft wurden in einer 2009 verabschiedeten EU-Richtlinie übernommen, zur Erfüllung des Seearbeitsübereinkommens wären allerdings noch über die EU-Vorgaben hinaus zahlreiche Maßnahmen notwendig, meldet die Parlamentskorrespondenz.

Keine Stimme auf Hoher See

Österreich enthielt sich bei der Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens der Stimme, da „angesichts der verschwindenden Bedeutung der Hochseeschifffahrt in der heimischen Wirtschaft die Umsetzung der Übereinkunft einen unverhältnismäßigen legistischen und finanziellen Aufwand bedeuten würde“, formuliert die Mitteilung trocken.

Auf rund 100 Seiten sind im Seearbeitsübereinkommen verbindliche Grundsätze und unverbindliche Leitlinien enthalten zu:

  • den Beschäftigungsbedingungen,
  • der Unterbringung sowie
  • den Freizeiteinrichtungen,
  • der Verpflegung,
  • dem Gesundheitsschutz,
  • der medizinischen Betreuung,
  • der Fürsorge und sozialen Sicherheit von Seeleuten.

Die Vorgaben gelten für alle Schiffe der Welthandelsflotte, die für gewerbliche Tätigkeiten mit Ausnahme der Fischerei eingesetzt werden.

Grenzüberschreitend gültige Mechanismen zur Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben sollen die Einhaltung der Bestimmungen nach Inkrafttreten der IAO-Übereinkunft gewährleisten.

Doch zu welchem Schluss kam Österreichs Bundesregierung? Im Binnenland Österreich sprechen innerstaatliche Gründe gegen eine Ratifikation des Übereinkommens, da kein gewerbliches Seeschiff unter österreichischer Flagge existiert, wie im Bericht betont wird.

Eine Sondierung der österreichischen Rechtslage habe außerdem ergeben, dass dort ein Großteil der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die das Seearbeitsübereinkommen vorschreibt, bereits gesetzlich beziehungsweise kollektivvertraglich erfasst ist.

Link: Parlinkom

 

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