
Wien. Bei der Schlichtungsstelle der E-Control „ist im Moment besonders viel los“, heißt es in einer Aussendung des Energiemarkt-Aufsehers: Täglich wenden sich Konsumenten an die Schlichtungsstelle, die nähere Informationen zu den neuen Allgemeinen Lieferbedingungen der Wien Energie erhalten möchten.
Die Behörde beruhigt: die Wien Energie setze so wie andere EVU bloß neue Regelungen in den Strom- und Gaswirtschaftsgesetzen um – die die Rechte der Stromkunden deutlich erweitern.
Neue gesetzliche Bestimmungen in ElWOG und GWG beinhalten viele verbesserte Punkte im Hinblick auf Konsumentenschutz für Strom- und Ergaskunden, so die E-Control:
- So beträgt die Kündigungsfrist bei Strom- und Gaslieferverträgen ohne Vertragsbindung beispielsweise nur mehr zwei Wochen.
- Die Verpflichtung zur Grundversorgung wurde erweitert: jeder Kunde, der den Teilbetrag für einen Monat bezahlen kann, darf unabhängig von der Höhe der Altschulden nicht abgeschaltet werden bzw. muss bei bereits erfolgter Trennung vom Netz jederzeit wieder eingeschaltet werden.
- Von drohenden Abschaltungen ist der Kunde durch eine zweimalige Mahnung, von welchen die zweite mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat, zu informieren.
- Kunden müssen über Änderungen angemessen informiert werden
Diese verbesserten gesetzlichen Bestimmungen sind auch in den jeweiligen Allgemeinen Lieferbedingungen der Energieversorger umzusetzen. Das bedeutet, dass die bestehenden Allgemeinen Lieferbedingungen geändert werden müssen – und die Kunden müssen über die Änderungen informiert werden, erinnert die E-Control.
„Die Kunden der Wien Energie Vertrieb GmbH & CO KG haben nun die Schreiben erhalten und wenden sich jetzt an die E-Control, um nähere Auskünfte dazu zu bekommen. Dass die Konsumenten sehr ausführlich über die neuen Lieferbedingungen informiert werden, begrüßen wir sehr. Über eine übersichtlichere Darstellung im Sinne der Konsumenten würden wir uns natürlich freuen. Wichtig wäre aber noch gewesen, die Kunden klarer darüber zu informieren, welche Konsequenzen mit einem Widerspruch einhergehen, man sich also einen neuen Strom- bzw. Gaslieferanten suchen muss. Das geht aus dem Schreiben nicht deutlich hervor.“, so der Vorstand der Energie-Control Austria, Martin Graf.
Link: E-Control