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Steuer

KSV1870-Studie: 3.000 nicht eröffnete Insolvenzverfahren verursachen 500 Mio. Euro Schaden pro Jahr

Johannes Nejedlik, Karl Jagsch ©KSV1870

Wien. Der Kreditschutzverband KSV1870 hat unlängst erhoben, wie groß der volkswirtschaftliche Schaden durch jene Insolvenzverfahren ist, die nicht eröffnet werden können.

Die Gesamtverschuldung der rund 3.000 Unternehmen, die mangels ausreichender Deckung der Verfahrenskosten nicht in Konkurs gehen können, beträgt rund 600 Mio. Euro. Dem stehen verwertbare Sicherheiten der Gläubiger von ca. 100 Mio. gegenüber. Daraus ergibt sich eine Schadenssumme von rund 500 Mio. Euro pro Jahr.

Das Ergebnis der Studie im Überblick:

  • 3.000 Unternehmen pro Jahr sind von Konkursabweisungen betroffen, 10 % von diesen sogar zwei- oder mehrmals.
  • 83 % der letztlich abgewiesenen Konkursanträge werden von Abgaben- und Pflichtbeitragsgläubigern (Finanz, Krankenkassen) eingebracht,
  • 5 % von Dienstnehmern,
  • 3 % von Banken und Leasingunternehmen und
  • 9 % von Lieferanten/sonstigen Gläubigern.
  • 35 % jener Unternehmen, die von Konkursabweisungen betroffen sind, beschäftigen durchschnittlich rund drei Dienstnehmer. Jährlich sind das etwa 3.000 Dienstnehmer in ganz Österreich.

Der häufigste Grund für Abweisungen ist der nicht erlegte Kostenvorschuss für das Verfahren in der Höhe von 4.000 Euro, heißt es in einer Aussendung.

Lösungen gesucht

Mögliche Lösungen des Problems wurden von Experten bei der 6. Kreditschutztagung des KSV1870 diskutiert. Helmut Katzmayr, Vizepräsident des Landesgerichts Linz, erklärte: „Die Abweisung eines Konkursantrags kann mitunter für Schuldner attraktiv sein. Mangels einer Überprüfung durch einen Insolvenzverwalter kann rechtswidriges oder strafbares Verhalten verborgen bleiben.“

Einig waren sich die Experten laut Aussendung des KSV darin, dass auch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 keine Besserung gebracht hat, was das Phänomen der abgewiesenen Konkursanträge anlangt.

Im Vorjahr wurden 3.260 Insolvenzverfahren eröffnet, jedoch kam es auch in 2.609 Fällen mangels kostendeckenden Vermögens nicht dazu.

Der Geschäftsführer des KSV1870, Johannes Nejedlik: „Die Rechte der Gläubiger müssen gestärkt werden. Wir fordern gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine durchgängige Eröffnung der Insolvenzen zulassen. Nun liegen die Zahlen über die verursachten Schäden auf dem Tisch – und sprechen für sich. Gerade in Zeiten von Sparpaketen ist es geradezu fahrlässig, dieses Problem nicht anzugreifen. Wir werden bei unserer Forderung nicht nachgeben.“

Link: KSV1870

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