
Graz. Seit gestern ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft: Anrufe, E-Mails und weitere Kommunikationsverbindungen der Österreicher werden 6 Monate lang gespeichert.
Zwar ist von den ermittelnden Stellen das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte grundsätzlich zu beachten, trotzdem stellt das Gesetz eine Gefahr für das Berufsgeheimnis der Anwälte dar, kritisiert Rechtsanwalt Arno F. Likar. Er empfiehlt, auf altbewährte Kommunikationsmittel auszuweichen.
Das Gesetz für die Speicherung von Verbindungs- und Geodaten aus Telefonienetzen und dem Internet, kurz die Vorratsdatenspeicherung, ist mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Damit wird auch sämtliche vertrauliche Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten per Telefon, SMS und E-Mails dokumentiert und zur allfälligen Verwendung durch die Strafverfolgung sechs Monate gespeichert.
„Solange sich der betreffende Fall im Ermittlungsstadium befindet, wird es Ermessenssache sein, wann ein ermittelnder Beamter oder Staatsanwalt bemerkt – oder bemerken will – dass es sich bei den ausgewerteten Datensätzen um solche handelt, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und daher nicht herangezogen werden dürfen. De facto ist somit die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten nicht mehr geschützt und wird somit ein fundamentales rechtsstaatliches Grundrecht ausgehöhlt“, so Rechtsanwalt Arno F. Likar von der Kanzlei Likar in Graz.
Rückkehr zu traditionellen Kommunikationswegen
Um ihre Berufs- und Schweigepflichten künftig erfüllen zu können, seien Rechtsanwälte und andere betroffene Berufsgruppen in heiklen Fällen gut beraten, persönliche Vier-Augen-Gespräche zu führen, die weitere Kommunikation auf den guten alten Briefverkehr zu beschränken und relevante Dokumente nicht mehr elektronisch zu verarbeiten bzw. zu verschicken, meint Likar.
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